Schlappe für Oetker gegen Aldis Pudding-Kuh

Im Streit um gefleckten Kinderpudding geht Oetkers Comic-Kuh "Paula" als Verliererin von der Weide.
dpa |
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Düsseldorf - Aldis "Flecki" darf weiterhin den Markt abgrasen, obwohl es sich bei ihr deutlich um eine Nachahmung von "Paula" handele, entschied das Düsseldorfer Oberlandesgericht. Aldi habe aber den notwendigen Abstand zum Original gewahrt - "Flecki" sei daher "nicht zu beanstanden".

Oetkers Erfolgspudding mit der Comic-Kuh "Paula" mit Sonnenbrille wird seit 2006 vermarktet und hat im breiten Angebot der Kinder-Fertigdesserts einen beachtlichen Marktanteil von 10,5 Prozent erlangt. "Flecki" wird von Aldi Süd seit dem vergangenen Jahr ebenfalls mit einer Comic-Kuh vermarktet, die statt Sonnenbrille aber Blümchen und Kuhglocke trägt.

Besonders mit der Form der Flecken des grob vermengten Schoko- und Vanillepuddings hatte sich das Gericht intensiv auseinandergesetzt. Die dynamisch gedrehte Fleckenform des Oetkers-Puddings und der Kuh-Auftritt wurde von Richter Wilhelm Berneke ausdrücklich als eigenständige Schöpfung gelobt. Es müsse aber auch anderen Unternehmen möglich sein, eine Schoko-Vanille-Pudding-Mischung anzubieten.

"Wir werden das Urteil jetzt erstmal prüfen und dann über mögliche weitere Schritte beraten", reagierte Oetker-Sprecher Jörg Schillinger. Freude dagegen beim Billigkonkurrenten: "Die Unternehmensgruppe Aldi Süd begrüßt das Urteil."

Oetker hatte im Erscheinungsbild des "Flecki"-Kinderpuddings eine Verletzung des europaweit durch ein sogenanntes Geschmacksmuster geschützten "Paula"-Designs gesehen. Fotos des gefleckten Puddings hatte Oetker als europäisches Geschmacksmuster hinterlegt. Außerdem strebte der Bielefelder Konzern alternativ ein bundesweites Verbot nach dem Wettbewerbsrecht durch den ähnlichen Gesamtauftritt des Aldi-Produkts an.

Beide Produkte bestehen jeweils aus Schoko- und Vanillepudding - "grob vermengt, aber unvermischt". Mit der billigeren "Flecki" könnte dem Oetker-Pudding nun als eine Art "Volks-Paula" in mehreren europäischen Ländern eine ernsthafte Konkurrentin erwachsen. Die Entscheidung in dem Eilverfahren ist rechtskräftig. Oetker könnte aber noch ins Hauptsacheverfahren ziehen.

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