Schäuble: Habe schnell bei "Cum-Ex"-Aktiendeals gehandelt

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat Vorwürfe zurückgewiesen, umstrittene Aktiengeschäfte zulasten der Staatskassen zu spät per Gesetz gestoppt zu haben.
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Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble.
Kay Nietfeld/dpa Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble.

Berlin - Vorwürfe, umstrittene Aktiengeschäfte zulasten der Staatskassen zu spät per Gesetz gestoppt zu haben, hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zurückgewiesen. Es habe keine Verzögerungen gegeben, sagte Schäuble vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages in Berlin.

Wenige Monate nach seiner Amtsübernahme Ende Oktober 2009 habe er sich mit den sogenannten Cum-Ex-Konstrukten und den bis dato unzureichenden gesetzlichen Regelungen befasst und dann im Sommer 2010 eine Systemumstellung eingeleitet, sagte Schäuble. Er habe alles unternommen, um den Missbrauch zu unterbinden.

Dass die neuen Gesetzesregeln, mit denen das Steuerschlupfloch geschlossen wurde, dann erst zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten seien, habe auch an dem "außergewöhnlich komplexen" Gesetzgebungsverfahren gelegen. Auch sei die Umstellung "außergewöhnlich anspruchsvoll" gewesen. Hinzu gekommen seien intensive Abstimmungen mit den Ländern. Dabei sei es um die Aufteilung des Aufkommens aus der Kapitalertragsteuer gegangen. 

Bis heute gebe es keine Anzeichen, dass diese Systemumstellung die missbräuchliche Gestaltung nicht beendet habe, sagte Schäuble. Es sei darum gegangen, die nicht bezifferbaren Steuerausfälle einzugrenzen. Die Geschäfte sollten zudem "so gut wie möglich" rückwirkend aufgearbeitet und "so eng wie möglich begrenzt" werden. Schäuble wurde als vorerst letzter Zeuge von dem vor einem Jahr gestarteten Untersuchungsausschuss befragt. 

Bei "Cum-Ex"-Aktiengeschäften hatte der Fiskus über Jahre hinweg Anlegern die nur einmal abgeführte Kapitalertragsteuer mehrfach erstattet. Der Gesamtschaden durch die Transaktionen wird auf zwölf Milliarden Euro geschätzt. Unter Juristen gehen die Meinungen darüber auseinander, ob es illegale Geschäfte waren. Das Bundesfinanzministerium stuft sie als rechtswidrig ein. 

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Hinweise auf die dubiosen Geschäfte hatte es schon Jahre zuvor gegeben. Mit dem Jahressteuergesetz von 2007 wurde ein Teil der Geschäfte eingedämmt. Es enthielt aber weiterhin Lücken und ermunterte vor allem zu Tricksereien über Auslandsbanken.

Befragt wurde Schäuble auch zur "Cum-Cum"-Praxis und damit ähnlich gelagerten Tricksereien rund um das sogenannte Dividendenstripping. Dieses Schlupfloch wurde zum 1. Januar 2016 gestopft. Der Bundesfinanzhof hatte "Cum-Cum" im August 2015 als unzulässig kritisiert.

Bei "Cum-Cum"-Geschäften werden von ausländischen Anlegern gehaltene Anteile kurz vor dem Dividendenstichtag an inländische Anteilseigner übertragen, etwa an Banken. Diese können sich dann anders als die ausländischen Investoren die Kapitalertragssteuer anrechnen beziehungsweise erstatten lassen. Danach werden die Aktien samt Dividende zurückgereicht, die gesparte Steuer wird geteilt. Aktuell streiten Bund und Länder noch über den Umgang mit den Altfällen. 

Schäuble sprach mit Blick auf "Cum-Ex" und "Cum-Cum" von völlig unterschiedlichen Bereichen. Aus seiner Sicht versuchen Kritiker, dies zu vermischen und einen Missbrauch zu konstruieren. Er könne auch keine spekulativen Äußerungen zum möglichen Schaden machen.

Nach Berichten der Magazine "Spiegel" und "Stern" wurde das Bundesfinanzministerium früh auf "Cum-Cum"-Steuertricks hingewiesen. Grünen-Experte Gerhard Schick sagte dem "Stern": "Wir gehen davon aus, dass der Staat in den letzten fünf Jahren jährlich bis zu fünf Milliarden Euro verloren hat, und das liegt auch an Wolfgang Schäuble." Ähnlich urteilt sein Kollege Richard Pitterle von den Linken, für den Schäuble "die volle Verantwortung für den Milliardenschaden trägt".

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