Schadenersatz für Griechenland-Anleger?

Der Bundesgerichtshof entscheidet am Dienstag darüber, ob deutsche Gerichte für Schadenersatzklagen deutscher Anleger gegen den griechischen Staat zuständig sind. Vorinstanzen waren sich darüber bisher uneinig.
dpa/az |
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Durch einen Schuldenschnitt hatte Griechenland Anfang 2012 seine Schuldenlast verringert. Foto: Jens Büttner
dpa Durch einen Schuldenschnitt hatte Griechenland Anfang 2012 seine Schuldenlast verringert. Foto: Jens Büttner

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt heute die Weichen für den Umgang mit Schadenersatzklagen deutscher Anleger aus der Griechenland-Krise. Athen hatte Anfang 2012 seine Schuldenlast durch einen Schuldenschnitt verringert.

Für die privaten Gläubiger bedeutete das den Tausch ihrer Anleihen gegen Papiere, die nur noch etwa die Hälfte wert waren. Etliche deutsche Betroffene haben auf Entschädigung geklagt.

Lesen Sie hier: Aufbau der Wirtschaft durch Neuverschuldung

 

Uneinigkeit der Vorinstanzen

 

Der BGH hat aber zunächst einmal zu klären, ob deutsche Gerichte für Forderungen gegen den griechischen Staat überhaupt zuständig sind. Die Vorinstanzen haben das mal so, mal so gesehen. Sollten die Karlsruher Richter die Klagen für zulässig erklären, wollen sie im Laufe des Jahres in einem Grundsatzurteil entscheiden, ob sich daraus auch Ansprüche ergeben. Eine Entscheidung in dem Pilotverfahren zur Zuständigkeit ist noch heute möglich (Az. VI ZR 516/14).

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