Schaden nach Schneeballschlacht: Wer muss zahlen?

Was passiert, wenn beim Schneeballwerden eine Person verletzt wird oder ein Sachschaden entsteht? Wer muss zahlen und was übernimmt die Versicherung?
von  Ines Baur/ biallo.de
Was passiert, wenn bei der spaßigen Schneeballschlacht plötzlich ein Personen- oder Sachschaden auftritt? Wer muss zahlen, und wann übernimmt die Versicherung?
Was passiert, wenn bei der spaßigen Schneeballschlacht plötzlich ein Personen- oder Sachschaden auftritt? Wer muss zahlen, und wann übernimmt die Versicherung? © dpa

Vor allem Schneeballschlachten sind eine sehr beliebte Beschäftigung zur Winterzeit. Besonders den Kindern haben es die weißen Kugeln angetan. Doch was passiert, wenn beim Schneeballwerfen eine Person verletzt wird oder ein Sachschaden auftritt? Wer muss dann zahlen?

Die Schneeflocken rieseln vom Himmel, da juckt es den einen oder anderen, einen Schneeball zu werfen. Doch was ist, wenn man einen Schaden anrichtet?

Kommt bei einer Schneeballschlacht eine Person zu Schaden, muss der Werfer dafür aufkommen. Gerade bei Personenschäden können hier irrsinnig hohe Summen anfallen. Wer eine Haftpflichtversicherung hat, ist hier im Vorteil. Die Police leistet bei fahrlässig angerichteten Schäden an Dritten.

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Falsche Beschuldigung: Wer zu Unrecht beschuldigt wird, oder wem die Forderungen zu hoch erscheinen, sollte sich mit seiner Versicherung in Verbindung setzen. Die Versicherungsgesellschaft prüft, ob man überhaupt haftet und ob die Forderungen gerechtfertigt sind.

Wer haftet bei Kindern? Besonders bei Kindern stehen Schnellballschlachten hoch im Kurs. Entsprechend hoch ist das Risiko, dass sie einen Schaden anrichten. Rechtlich ist ein unter acht Jahre altes Kind deliktunfähig. Das heißt, es muss nicht für Schäden an einem anderen Kind haften. Die Eltern aber sehr wohl, so sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Doch auch hier springt die private Haftpflichtversicherung ein – die der Eltern.

Überfährt Ihr zehnjähriger Sprössling beim Schlittenfahren ein anderes Kind, kann er schadenersatzpflichtig gemacht werden. Ab acht Jahren benötigen Kinder zwar keine pausenlose Beobachtung, gelten aber als deliktfähig. Eine private Haftpflichtversicherung ist gerade für Familien mit Kindern unverzichtbar. Außerdem gibt es den Versicherungsschutz sehr günstig.

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