Rundfunkbeitrag: Kostet das Gartenhäuschen extra?

"Normalerweise unterliegen Gartenhäuschen oder Lauben nicht der Beitragspflicht", sagt Melinda Damko, Verbraucherberaterin der Verbraucherzentrale Bayern. Lauben in Kleingartenanlagen dürfen nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein. Für Gartenhäuschenbesitzer bedeutet das: keine Wohnnutzung, kein Rundfunkbeitrag.
Lesen Sie auch: 1 Milliarde jährlich - Was der Bayerische Rundfunk aus Ihren Gebühren macht
Aber Obacht: Anders sieht es für bewohnbare Häuschen aus, die nicht in einer Kleingartenanlage stehen. Sie gelten möglicherweise als Ferienwohnung und damit wird ein monatlicher Rundfunkbeitrag fällig. Aber auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Ist im Häuschen das Wohnen nicht ganzjährig erlaubt, können Eigentümer sich pauschal für sechs Monate im Jahr von der Beitragspflicht befreien lassen.
Eine ganzjährige Beitragsfreiheit besteht, wenn die Gartenlaubenbesitzer ihr Häuschen im Grünen das Jahr über nicht zu Wohnzwecken nutzen dürfen. Gleiches gilt, wenn die Unterkunft nicht an das Strom- und Wasserversorgungsnetz angeschlossen ist.