Ruin für Partymacher? GEMA will Schiedsverfahren

Die neue Gebührenordnung der Verwertungsgesellschaft GEMA sorgt für Aufregung und Ärger. Jetzt soll eine Schiedsstelle über die Änderungen entscheiden.
von  dpa
Clubbesitzer und Partyveranstalter befürchten schwere finanzielle Einbußen bis hin zum finanziellen Ruin, wenn sie die für das Abspielen von Musik fälligen Abgaben nach den neuen Tarifen bezahlen müssen.
Clubbesitzer und Partyveranstalter befürchten schwere finanzielle Einbußen bis hin zum finanziellen Ruin, wenn sie die für das Abspielen von Musik fälligen Abgaben nach den neuen Tarifen bezahlen müssen. © dapd

München – Die neuen Gebühren für Veranstalter von Partys und anderen Musik-Events sorgen weiter für Wirbel. Clubbesitzer und Partyveranstalter befürchten schwere finanzielle Einbußen bis hin zum finanziellen Ruin, wenn sie die für das Abspielen von Musik fälligen Abgaben nach den neuen Tarifen bezahlen müssen. Die Verwertungsgesellschaft GEMA dagegen hält ihre neue Gebührenordnung für sehr viel gerechter, vor allem für kleine Veranstaltungen. Nun soll eine Schiedsstelle über die Änderungen entscheiden, die ab Januar 2013 gelten sollen. Ein entsprechender Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sei eingereicht worden, teilte die GEMA am Montag in München mit.

Ein Jahr lang hat das DPMA als oberste Aufsichtsbehörde der GEMA Zeit, eine Entscheidung zu treffen. Der Gegenwind aus der Branche ist scharf. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) warf der Vereinigung Anfang April Arroganz und fehlende Kompromissbereitschaft vor. Sie nutze ihre Monopolstellung aus. Viele Veranstalter müssten sehr viel höhere Gebühren entrichten, einige um mehr als 500 Prozent.

Die GEMA hält dagegen. „Wir sind davon überzeugt, mit der neuen Tarifstruktur den richtigen Weg eingeschlagen zu haben und sehen dem Ausgang des Schiedsstellenverfahrens positiv entgegen“, sagte Vorstandsmitglied Georg Oeller laut Mitteilung. Die Tarife richten sich künftig nach der Größe der Veranstaltungsräume und nach der Höhe des Eintritts. Ausnahmen soll es unter anderem für Veranstaltungen mit geladenen Gästen geben und für Partys unter freiem Himmel, die wegen schlechten Wetters ins Wasser fallen. Mit den neuen Tarifen folgte die Autorengesellschaft einem Wunsch des Patent- und Markenamtes. Auch viele Diskothekenbesitzer hätten sich ein übersichtlicheres System gewünscht.

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte mit Generaldirektionen in München und Berlin nimmt urheberrechtliche Nutzungsrechte an Musikwerken wahr, die ihr von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern eingeräumt werden. Bundesweit gehören ihr mehr als 64 000 Komponisten, Autoren und Musikverleger an, weltweit vertritt sie mehr als zwei Millionen Rechteinhaber. Ende 2009 hatte es bereits einen ähnlichen Streit um höhere Abgaben der Konzertveranstalter gegeben, bei dem das Patent- und Markenamt zugunsten der GEMA entschieden hatte.

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