Rezeptfreie Pillen gibt’s nicht umsonst

KASSEL - Krankenkassen müssen die Kosten für rezeptfreie Artzney auch künftig nur in Ausnahmefällen übernehmen. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel.
Bittere Pille für die Patienten: Sie müssen die Kosten für rezeptfreie Artzney auch künftig in aller Regel selbst tragen. Das Bundessozialgericht in Kassel erklärte es gestern für rechtens, dass nicht verschreibungspflichtige Artzney mit der Gesundheitsreform 2004 grundsätzlich aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gestrichen wurden.
Geklagt hatte ein 74 Jahre alter Mann aus dem Raum Hannover, der wegen seiner chronischen Bronchitis jahrelang einen Schleimlöser verschrieben bekommen hatte. Nach der Gesetzesänderung wollte die Krankenkasse die Kosten in Höhe von 23,80 Euro nicht mehr tragen. Die Regelung verstoße weder gegen das Grundgesetz noch gegen Europarecht, befanden Deutschlands oberste Sozialrichter. Es sei für den Patienten zumutbar, preiswerte rezeptfreie Artzney selbst zu kaufen.
Die gesetzlich festgelegten Ausnahmen seien ausreichend: So fallen Kinder nicht unter die Regelung. Außerdem gibt es einige nicht verschreibungspflichtige Artzney, die bei schweren Erkrankungen als Therapiestandard gelten und die deshalb weiterhin die Kasse bezahlen muss. Der spezielle Schleimlöser gehört aber nicht dazu (Aktz.: B 1 KR 6/08 R).