Rente mit 63: Union und SPD streiten

Stichtag oder Strafen für Arbeigeber? Die große Koalition debattiert, wie man verhindern kann, dass aus der Rente mit 63 tatsächlich die Rente mit 61 wird
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Berlin - Union und SPD sind uneins über die Ausgestaltung der Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren. Beide Seiten fürchten, dass es eine neue Frühverrentungswelle geben könnte - denn in der Tat könnte der Effekt entstehen, dass dann viele schon mit 61 gehen, weil man auch mit zwei Jahren Arbeitszeit nur vergleichsweise geringe Abschläge hat (AZ berichtete). Doch die Vorstellungen, wie man das verhindern kann, gehen in der großen Koalition weit auseinander.

Die SPD will die Arbeitgeber zu Strafzahlungen verdonnern. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann: "Sollte es zu einem Missbrauch kommen, müssen die Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden." Und weiter: "Ich könnte mir vorstellen, dass man die Arbeitgeber ersatzpflichtig macht für die Kosten, die aus einer solchen Arbeitslosigkeit bestehen." Ein ähnliches Instrument hatte es früher schon gegeben: Da wurden Arbeitgeber, die ihre renten-nahen Angestellten entließen, zur Zahlung der sozialen Kosten verpflichtet.

Die SPD glaubt, dass die Hauptmissbrauchsgefahr bei den Arbeitgebern liegt: Firmen könnten versucht sein, ihre älteren Arbeitnehmer rauszudrängen. Die Union hält es auch für denkbar, dass Arbeitnehmer von sich aus diesen Weg suchen, um ohne allzugroße Einbußen zwei Jahre früher aufzuhören. Ein Standard-Rentner, der 45 Jahre lang genau durchschnittlich  eingezahlt hat, erhält derzeit 1270 Euro Rente. Geht er nach diesem Modell schon mit 61, wären es - nach zwei Jahren Überbrückung mit Arbeitslosengeld I - lediglich elf Euro weniger an Altersbezügen, also 1259. Der Union schwebt ein ganz anderes Instrument, um Missbrauch zu unterbinden: nämlich eine Stichtagsregelung. Denn das SPD-Modell würde auch diejenigen Arbeitgeber bestrafen, die ihren Mitarbeiter eigentlich halten wollen.

Oppermanns Kollege auf der anderen Seite, Unionsfraktionschef Volker Kauder, fordert klar eine Stichtags-Lösung. Ins Gespräch hat er jetzt den 1. Juli gebracht. Demnach sollen Zeiten von Arbeitslosigkeit nur bis zu diesem Tag anerkannt werden, Zeiten danach zählen nicht mit. Weil die Rente mit 63 erst zum 1. Juli eingeführt wird, könnte damit niemand diesen Weg in den noch früheren Ruhestand gehen. Jedenfalls nicht, wenn er die 45 Beitragsjahre noch nicht voll hat. Wenn doch, muss er die normalen, deutlich härteren Abschläge (minus 7,2 Prozent bis zum Lebensende für zwei Jahre früher Aufhören) in Kauf nehmen.

Auch Arbeitsministerin Nahles ist die Problematik bewusst. Sie habe dafür noch keine Lösung, hatte sie bei der Vorstellung ihres Rentenpakets gesagt. Aber es werde im parlamentarischen Verfahren schon eine gefunden werden. Und diese Debatte hat jetzt begonnen.

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