Rat für Betriebsrentner
MÜNCHEN Für viele ist es ein Buch mit sieben Siegeln: Die Regeln für die Betriebsrente sind verwirrend, weil es je nach Firma unterschiedliche Versorgungsordnungen und Versorgungseinrichtungen gibt. Bei unserer Telefonaktion mit Heider Heydrich, dem Vorsitzenden des Verbandes der Betriebsrentner, ging es unter anderem um die Auswirkung der Rente mit 67 und um den Abzug der Krankenkassen-Beiträge.
HOLGER M.: Mein Arbeitgeber hat für mich eine Direktversicherung abgeschlossen. Ich war, da ich im Berufsleben gut verdient habe, immer freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Muss ich trotzdem den vollen Krankenkassen-Beitrag – also sowohl den Arbeitgeber-, als auch den Arbeitnehmer-Anteil – auf die Auszahlungen der Direktversicherung zahlen?
HEIDER HEYDRICH Ja, darum kommen Sie leider nicht herum. Seit 2004 ist gesetzlich festgelegt, dass Betriebsrentner den vollen Beitrag in der Kranken- und der Pflegeversicherung zahlen müssen. Das sind 15,5 Prozent der Rentenbezüge in der Krankenversicherung plus 1,95 Prozent in der Pflegeversicherung (zuzüglich 0,25 Prozent für Kinderlose).
Nach meinem Ausscheiden aus der Firma ging die Versicherung auf mich über. Ich habe dann für rund vier Jahre meine Beiträge allein weitergezahlt. Was bedeutet das für die Krankenkassen-Beiträge?
Vermutlich macht das keinen Unterschied. Zur Sicherheit sollten Sie die Vertragsunterlagen aber von einem Experten durchsehen lassen. Schicken Sie sie an unsere Geschäftsstelle (Betriebsrentner e.V., Staguragasse 2, 86911 Diessen, Tel. 08807-940455).
MARTINA L.: Ich bin 61 Jahre alt und im öffentlichen Dienst beschäftigt. Gilt die Rente mit 67 auch für die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes?
HEIDER HEYDRICH: Im Prinzip schon. Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder hat für den vorzeitigen Rentenbeginn eigene Regelungen getroffen. Beispielsweise gilt, dass Beschäftigte, die einen Monat vor ihrer persönlichen Altersgrenze in Rente gehen – diese ist unter anderem vom Alter und der Länge der Berufstätigkeit abhängig – auf 0,4 Prozent der monatlichen Rentenzahlungen verzichten müssen. Das wären also pro Jahr 4,8 Prozent. Die Abschläge bei der normalen gesetzlichen Rente sind etwas geringer: 0,3 Prozent pro Monat.
FRIEDERIKE M.: Meine Betriebsrente ist gleich geblieben, seitdem ich in Rente bin. Das sind jetzt schon über zehn Jahre. Erst neulich habe ich gehört, dass mein früherer Arbeitgeber die Rente eigentlich regelmäßig erhöhen müsste. Was soll ich tun?
HEIDER HEYDRICH: Sie sind mit ihrer Erfahrung nicht alleine. Wir gehen davon aus, dass 54 Prozent der Firmen ihre Betriebsrenten überhaupt nicht an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anpassen, und zwölf Prozent nicht korrekt. Dabei sind die Betriebe gesetzlich dazu verpflichtet, alle drei Jahre den Preisanstieg auszugleichen. Sie sollten deswegen ihrem früheren Arbeitgeber schreiben und eine Anpassung verlangen. Möglicherweise kommt als Erwiderung, dass es die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes nicht erlauben, höhere Renten auszuzahlen – das muss der Arbeitgeber aber genau begründen. Wenn Sie Zweifel daran haben, dass Sie eine wahrheitsgemäße Antwort Ihres früheren Arbeitgebers bekommen haben, wenden Sie sich an uns. sun
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