Puma setzt sich gegen Pudel durch
Karlsruhe - Der Beklagte T-Shirt-Designer Thomas Horn habe mit seiner Darstellung eines springenden Pudels die Wertschätzung der bekannten Marke ausgenutzt, sagte der Vorsitzende Richter des I. Zivilsenats am Donnerstag in Karlsruhe. "Das ist grundsätzlich unlauter."
Die Eigentumsrechte von Puma seien in diesem Fall höher zu bewerten als das Recht auf Kunst- und Meinungsfreiheit. Horn muss daher seine Pudel-Marke löschen, kann das Design aber weiter verwenden.
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