Prokon: Verbraucherschützer scheitern vor Gericht
Itzehoe - Das Landgericht Itzehoe lehnte den vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gestellten Antrag ab, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte.
Die von Prokon an die Genussrechteinhaber verschickten Schreiben stellten keine unlauteren geschäftlichen Handlungen dar, hieß es in dem Beschluss der Kammer für Handelssachen vom 20. Januar (Aktenzeichen 5 O 6/14). Die Verbraucherschützer hatten dem Unternehmen vorgeworfen, seine Anleger unter Druck zu setzen.