Prokon: Verbraucherschützer scheitern vor Gericht

Die Verbraucherzentralen sind mit einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Windanlagen-Finanzierer Prokon gescheitert.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Itzehoe - Das Landgericht Itzehoe lehnte den vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gestellten Antrag ab, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte.

Die von Prokon an die Genussrechteinhaber verschickten Schreiben stellten keine unlauteren geschäftlichen Handlungen dar, hieß es in dem Beschluss der Kammer für Handelssachen vom 20. Januar (Aktenzeichen 5 O 6/14). Die Verbraucherschützer hatten dem Unternehmen vorgeworfen, seine Anleger unter Druck zu setzen.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.