Private Krankenkassen: Der Beitrags-Schock

Für viele Kunden privater Krankenkassen wird der Schutz im nächsten Jahr deutlich teurer. Oft lohnt sich der Wechsel in einen günstigeren Tarif – darauf müssen die Versicherten aber pochen
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MÜNCHEN - Für viele Kunden privater Krankenkassen wird der Schutz im nächsten Jahr deutlich teurer. Oft lohnt sich der Wechsel in einen günstigeren Tarif – darauf müssen die Versicherten aber pochen

Die Behandlung beim Augenarzt gab den Ausschlag. Weil der Mediziner ihrer Wahl nur Privatversicherte behandelte, wechselte AZ-Leserin Anne-Marie Hermann von der Barmer Ersatzkasse zum Münchner Verein. „Damals verdiente man ja auch gut“ sagte sie. Die Idee, dass die Beiträge der privaten Kasse einmal zu hoch für sie werden könnten, kam ihr nicht.

Mittlerweile ist Anne-Marie Hermann Rentnerin und würde nur zu gerne in die gesetzliche Kasse zurück wechseln – aber „dieses Schlupfloch hat der Gesetzgeber geschlossen“, konstatiert sie. Und die Beiträge zur privaten Versicherung steigen immer mehr – „50 Euro im vergangenen Jahr, 50 Euro im nächsten Jahr“.

Die Rentenkasse zahlt der Ruheständlerin einen Zuschuss zur privaten Versicherung, doch der Löwenanteil bleibt an ihr hängen: Der Krankenversicherungs-Beitrag allein beträgt für sie 393,41 Euro, plus einer Eigenbeteiligung von 1170 Euro im Jahr, um die Anne-Marie Hermann kaum je herumkommt. „Allein zwei Behandlungen beim Orthopäden, die kürzlich fällig wurden, kosteten über 800 Euro“, berichtet sie.

Krankenbeitrag plus Eigenbeteiligung plus die private Pflegeversicherung summieren sich für sie auf 564 Euro im Monat, hat die Seniorin ausgerechnet. Bei einer Rente von 1800 Euro im Monat eine spürbare Belastung. Umsteigen in einen günstigeren Tarif? „Mein Berater beim Münchener Verein sagte mir, das käme nicht in Frage, mein Tarif sei schon der günstigste“, sagt Anne-Marie Hermann.

Sie ist kein Einzelfall. Viele Senioren zahlen noch weit höhere Beiträge: Bis zu 500 Euro und mehr. Quer durch die Branche verschicken die Assekuranzen zurzeit Briefe an ihre Kunden, in denen sie Beitragserhöhungen ankündigen. Bei AZ-Leser Matthias B., der bei der DKV versichert ist, sind es 20 Prozent fürs nächste Jahr – nachdem der Beitrag für ihn bereits 2010 kräftig gestiegen ist.

Viele Kunden geben sich mittlerweile mit der lapidaren Auskunft ihres Versicherungs-Sachbearbeiters, für sie gebe es keinen günstigeren Tarif, nicht mehr zufrieden. Sie pochen auf Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes. Er legt fest, dass Versicherte in einen günstigeren Tarif ihrer Assekuranz wechseln können, selbst wenn dieser eigentlich ausschließlich für jüngere, gesunde Neukunden aufgelegt wurde. Sie zahlen dann einen deutlich günstigeren Beitrag – müssen allerdings damit leben, dass die Versicherung sie von bestimmten Extra-Leistungen ausschließt. Für viele Versicherte ist dieser Verzicht jedoch verglichen mit der horrenden Beitragslast das kleinere Übel.

Im Juni verbot das Bundesverwaltungsgericht den Versicherungen sogar, Bestandskunden Wechselzuschläge aufzubrummen, wenn sie in die günstigen Lockvogel-Tarife für Neukunden wechseln wollten. (Aktz.: BVerwG 8 C 42/09). Voraussetzung für den Umstieg ist aber in vielen Fällen, dass die Versicherten hartnäckig bleiben – und auf ihre Rechte pochen, wenn die Assekuranz ihre Bitte um ein günstigeres Angebot zunächst ausschlägt. S. Stephan

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