Private Gewinne: Wettschulden sind nur Ehrensache
Private Gewinne sind nicht einklagbar. Einzig das Durchbrennen mit der Kasse ist strafbar. Wie ist die Rechtslage? Hat man Anspruch auf Gewinn? Und was ist mit Wetten im Internet? Die Az gibt Antworten.
MÜNCHEN Kaum ein Stammtisch, Kollegen- oder Freundeskreis, in dem nicht eine Sportwette zur Fußball-WM läuft. Manchmal nur zum Spaß, aber öfter auch um Geld. Vor allem im Betrieb geht es schnell um größere Summen, wenn Dutzende Mitspieler anderen ihr Geld anvertrauen. Was aber, wenn mit Abwicklung oder Auszahlung etwas schief läuft? Die AZ gibt Rat.
Wie ist die Rechtslage? Laut Paragraf 762 BGB handelt es sich bei Tippspielen zwar um Verträge – aber wegen des Spiel- und Wettcharakters ohne verbindliche Wirkung. Das heißt, geht bei privaten Wetten etwas schief, haben die Teilnehmer rechtlich gesehen Pech gehabt, erläuert Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern.
Hat man Anspruch auf Gewinn? Nein. Man muss immer darauf vertrauen, dass sich alle Beteiligten an die vereinbarten Spielregeln halten. Ein privater Spielgewinn kann juristisch nicht eingefordert werden. Wettet also A mit B um 50 Euro, dass die deutsche Nationalelf Spiel x mit 2:0 verliert und genau das tritt ein, müsste B noch lange nicht seine Wettschuld einlösen. Dazu ist er zumindest rechtlich nicht verpflichtet, selbst wenn A glasklar gewonnen hat – aus dieser Regelung habe sich auch der Satz „Spielschulden sind Ehrenschulden“ entwickelt, meint Halm.
Kann man den Einsatz zurückverlangen? Nein. Sobald Geld platziert ist, kann man es nicht mehr zurückfordern. Außerdem wichtig: Einmal ausgezahlte Gewinne dürfen behalten werden, so ist es ebenfalls im BGB geregelt. Kriegt beispielsweise A Geld aus dem gemeinsamen Pott, das ihm eigentlich gar nicht zusteht, wie sich später herausstellt, gehen die anderen trotzdem leer aus. Spieler A müsste tatsächlich nichts zurückgeben. Da hilft höchstens noch der Appell ans Ehrgefühl.
Was passiert bei Veruntreuung? Handelt der „Kassenwart“ nicht korrekt, sieht die Rechtslage anders aus. Hat ein Freund oder Kollege die Verwaltung der Einsätze übernommen, die Spielgelder aber in die eigene Tasche manövriert, kann er dafür selbstverständlich angezeigt und juristisch belangt werden.
Und was ist mit Wetten im Internet? Wer Geld via Internet einsetzt, sollte genau hinschauen, mit wem er es zu tun hat. Unter dem Deckmäntelchen privater WM-Tippkreise versuchen so manche schwarze Schafe, vertrauensselige Fußballfans über den Tisch zu ziehen. Ein Blick ins Impressum hilft oft weiter: Sitzt der Anbieter im Ausland, heißt es auf der Hut sein. Wer Fremden ungeprüft Geld anvertraut, läuft hohes Risiko, es zu verlieren. Jeder sollte die Menschen möglichst gut kennen, mit denen er sich zu privaten Tippgemeinschaften zusammenschließt. Berrit Gräber