Post-Streik: Das müssen Verbraucher wissen

Jetzt wird’ s ernst: Viele Briefkästen in Deutschland bleiben in den kommenden Tagen leer, weil die Beschäftigten ihre Arbeit fristlos niederlegen. Warum der Streik allerdings keine Ausrede für Fristen ist.
von  oz
Millionen Briefe werden in den kommenden Tagen während des Post-Streiks nicht zugestellt werden
Millionen Briefe werden in den kommenden Tagen während des Post-Streiks nicht zugestellt werden © dpa

München - Eskalation bei der Post: Nach wochenlangen Nadelstichen ruft die Gewerkschaft Verdi in dem Tarifkonflikt mit dem gelben Riesen zu unbefristeten Streiks der Briefträger und Paketboten auf.

Für die Postkunden wird es nach Einschätzung der Gewerkschaft diesmal noch härter kommen. „Es wird zwangsläufig größere Berge an Briefen und Pakten geben“, ist sich Verdi-Sprecher Jan Jurczyk sicher.

Wer sich an dem Streik beteiligt: Gestern um 16 Uhr begann der Streik. Zunächst legten Beschäftigte in den Briefverteilzentren die Arbeit nieder. Später wurden auch Briefträger und Paketboten einbezogen.

Wo gestreikt wird: Auch in allen 14 Briefsortierzentren im Freistaat lassen die Postler ihre Arbeit ruhen – darunter etwa auch in München, Augsburg, Kempten, Freising, Landshut, Rosenheim, Starnberg, Straubing und Regensburg.

Wie lange gestreikt wird: Zuerst einmal sind die Arbeitsniederlegungen unbefristet. „Wir wollen mit dem unbefristeten Arbeitskampf die Tarifauseinandersetzung zuspitzen. Deshalb werden die Briefsortierzentren nun so lange bestreikt, bis Verdi den Arbeitskampf für beendet erklärt“, sagt Anton Hirtreiter von Verdi Bayern.

Was die Konfliktpunkte zwischen Post und Verdi sind: In dem Tarifstreit geht es um die Arbeitsbedingungen von rund 140.000 Beschäftigten. Vor allem aber wird über die schlechtere Bezahlung bei 49 neu gegründeten regionalen Gesellschaften für die Paketzustellung gestritten. Die dort angestellten rund 6000 Paketboten werden nicht nach dem Haustarif der Post bezahlt, sondern erhalten die oft niedrigeren Löhne der Logistikbranche. Verdi will erreichen, dass sie tariflich unter das Dach der Post zurückkehren. Im Gegenzug für die Rückkehr der Regionalgesellschaften in den Haustarif wollte die Gewerkschaft für 2015 auf eine lineare Lohnerhöhung verzichten. Zudem sollten die Löhne neuer Mitarbeiter langsamer ansteigen. Verdi forderte allerdings auch eine Einmalzahlung von 500 Euro und ein Lohnplus von 2,7 Prozent für 2016. Die Post wies den Vorschlag zurück. Er leiste keinen Beitrag zur Zukunftssicherung für Mitarbeiter und Unternehmen, begründete Personalchefin Melanie Kreis.

Was die Paketboten verdienen: Die Deutsche Post zahlt Durchschnittslöhne von 17,72 Euro pro Stunde. Das Einstiegsgehalt liegt bei 11,78 Euro, dazu kommen aber Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Inklusive Zuschläge zahle die Post ein Einstiegsgehalt von 13,72 Euro. Bei den ausgegliederten regionalen Gesellschaften werden im Schnitt 13 Euro pro Stunde gezahlt. Das variiert je nach Region, die Bandbreite reicht laut Post von 10,32 Euro bis 18 Euro pro Stunde. Dazu können leistungsbezogene Zuschläge und Zuschläge nach regionalen Tarifverträgen kommen. Weihnachts- und Urlaubsgeld gibt es der Gewerkschaft Verdi zufolge nicht.

 

Frist verpasst? Der Streik ist keine Ausrede

 

Bei der Post wird gestreikt. Für Verbraucher gilt dennoch: Fristen für Schriftstücke und Pakete müssen eingehalten werden. „Dass die Sendungen rechtzeitig beim Empfänger ankommen, dafür ist jeder selbst verantwortlich“, sagt Edith Kindermann, Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Wie erfahre ich, wann eine Frist zu laufen beginnt?

Bei Schreiben von Gerichten oder Behörden werden Verbraucher häufig in der Rechtsmittelbelehrung über den Beginn der Frist informiert. Zwischen Unternehmen und Verbrauchern können Hinweispflichten bestehen, doch das ist nicht in jedem Fall so. Im Zweifel sollten Verbraucher sich daher beim Absender erkundigen, wann eine Frist beginnt. Möglich ist auch, um eine Verlängerung zu bitten.

Denn grundsätzlich gilt: Ein Warnstreik bei der Post ist keine Ausrede für eine verpasste Frist.

Reicht es, wenn ich im Internet bestellte Waren rechtzeitig abschicke?

Wer online etwas bestellt, kann die Ware in Ruhe zu Hause prüfen. 14 Tage haben Kunden in der Regel Zeit, bevor sie die Waren zurückschicken müssen. „Bei dieser Frist reicht es, wenn Sie die Waren innerhalb dieses Zeitraumes abschicken“, erklärt die Rechtsanwältin. Kommt das Paket aufgrund des Streiks verspätet beim Händler an, hat der Kunde die Frist trotzdem eingehalten. Dass das Paket rechtzeitig abgeschickt wurde, muss der Absender aber auch beweisen können: „Sie sollten den Einlieferungsbeleg aufheben.“

Was, wenn ein Schriftstück zu einem bestimmten Termin ankommen muss?

Wer einen Vertrag abschließt, kann häufig bis zu einem festgelegten Termin davon zurücktreten. Auch Schreiben bei Gerichten müssen häufig bis zu einem bestimmten Tag eingehen. Hier ist es wichtig, dass der Brief rechtzeitig beim Empfänger ankommt. Kann der Absender nicht davon ausgehen, dass die Post den Brief fristgemäß zustellt, muss er sich selbst um die Zustellung bemühen – den Brief eventuell also selbst einwerfen.

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