Pleite-Regeln für Europas Banken

Die EU legt fest, wie Krisenbanken künftig abgewickelt werden: Erst zahlen Aktionäre, Gläubiger und Kunden, dann die Steuerzahler über den ESM
Susanne Stephan |
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BRÜSSEL Was bei anderen Unternehmen eine Selbstverständlichkeit ist, soll jetzt auch für Banken gelten: Wenn sie pleite gehen, müssen ihre Eigentümer und Gläubiger daran glauben – und erst im äußersten Notfall der Steuerzahler. Darauf haben sich die EU-Finanzminister geeinigt.

Deutschlands Vertreter Wolfgang Schäuble hatte, geplagt von einer bösen Erkältung, darauf gehofft, die Verhandlungen zu einer christlichen Zeit abzuschließen, aber umsonst: Erst in den frühen Morgenstunden des Donnerstag wurde die Einigung eingetütet. Sie hat weitreichende Folgen für die Finanzbranche.

Detaillierte Beerdigungspläne für die Banken. Sowohl die nationalen Behörden als auch die einzelnen Banken selbst arbeiten Szenarien aus, wie die Kreditinstitute abgewickelt werden können, wenn ihnen das Geld ausgeht. Damit soll verhindert werden, dass eine einzelne Insolvenz andere Banken und Unternehmen mit in den Abgrund reißt. Wenn es brennt, muss sich die Bank aufspalten – in ein Institut, das faule Kredite und toxische Investments nach Möglichkeit verkauft oder verwaltet, und in ein zweites Institut, das die normalen Geschäfte weiterführt.

Aktionäre, Gläubiger und wohlhabende Kunden zahlen. Die finanziellen Folgen der Aufspaltung müssen die Eigentümer, die Inhaber von Anleihen der Bank und andere Gläubiger aufbringen – genauso wie bei einer gewöhnlichen Firmenpleite. Wenn dieses Geld nicht ausreicht, geht es den Bankkunden an den Kragen. Zuerst verlieren Firmenkunden und vermögende Private ihr Geld, dann auch einfache Bankkunden. Kontoguthaben bis zu 100000 Euro bleiben geschützt. Nicht betroffen sind sogenannte Sondervermögen – also Depots, in denen die Bank für die Kunden Aktien, Anleihen oder Anteile von Investmentfonds verwahrt.

Banken müssen Feuerwehrfonds finanzieren. Über die Abwicklung von Krisenbanken wachen eigene Behörden. Die Kreditinstitute werden gezwungen, mindestens acht Prozent ihrer Bilanzsumme in Papieren zu halten, die bei Bedarf unkompliziert zu Geld gemacht werden können. Reicht auch dieser Betrag nicht für die Abwicklung, springt ein nationaler Krisenfonds ein. Wenn alle Stricke reißen, hilft auch der Euro-Rettungsfonds ESM – darauf hatte vor allem Frankreichs Finanzminister Pierre Moscovici gedrängt. Die Abwicklungsbehörden nehmen Rückgriff auf diese Krisenfonds, die von der Kreditbranche gefüllt werden. Wie hoch genau die Zahlungen der Institute in diesen Fonds sein müssen, ist noch nicht klar: Die EU-Kommission will, dass es über zehn Jahre hinweg ein Prozent der gedeckten Einlagen ist. Das wären in Deutschland 16 Milliarden Euro. Manche EU-Staaten wollen nur Zahlungen von 0,8 Prozent der Einlagen vorschreiben. Dieses Detail und einige weitere müssen bis Endes des Jahres in Verhandlungen mit dem EU-Parlament geklärt werden. sun

 

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