Pflegestufe beantragen

Worauf Angehörige achten müssen, wenn die Begutachtung ansteht
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Opa liegt im Krankenhaus. Alleine kommt er nach der Entlassung nicht mehr zurecht, soviel ist klar. Was viele nicht wissen: Liegt ein Angehöriger im Krankenhaus, kann er schon zu diesem Zeitpunkt in eine Pflegestufe eingruppiert werden.
Haben Verwandte während des Aufenthalts den Eindruck, der Betroffene wird zu Hause nicht mehr alleine zurechtkommen, sollten sie sich so früh wie möglich um eine Begutachtung kümmern. Dazu müssen sie einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen, die dann einen Prüfer des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) schickt. Die Begutachtung in der Klinik entscheidet aber nur über eine vorläufige Pflegestufe, erklärt Christiane Grote vom Medizinischen Dienst. Eine endgültige Überprüfung findet zu Hause statt.
Gegen das Ergebnis der Begutachtung kann Widerspruch bei der Pflegekasse eingelegt werden. „Dafür bleibt ein Monat Zeit”, sagt Grote. Danach kann ein zweiter Termin zur Begutachtung vereinbart werden. In der Regel nehme diese ein anderer Mitarbeiter des MDK vor als beim ersten Mal. Haben Angehörige spezielle Wünsche, beispielsweise dass ihre Mutter von einer Frau eingeschätzt wird, sollten sie dies äußern. „Sie haben keinen Anspruch darauf, aber der MDK wird sich bemühen, den Wunsch zu erfüllen.”
Doch auch, wenn jemand schon eine Pflegestufe hat, kann eine erneute Begutachtung nötig sein. „Dabei wird geschaut: Was hat sich seit dem letzten Mal verändert?”, sagt Grote. Ein Schlaganfall könne beispielsweise dazu führen, dass sich jemand nicht mehr selbst waschen und anziehen könne. Haben Angehörige das Gefühl, die Pflegestufe reiche nicht mehr aus, sollten sie sich mit dem Hausarzt oder einem Pflegedienst beraten. Die könnten im Zweifel gut abschätzen, ob ein Antrag auf eine höhere Pflegestufe Erfolg habe.
Wie oft so eine Wiederbegutachtung beantragt werden muss, sei von Fall zu Fall unterschiedlich. Bei einer Krebserkrankung mit dramatischem Verlauf könne das öfter nötig sein, als bei anderen Krankheiten. Eine Häufigkeitsgrenze für die Beurteilung gebe es aber nicht.
Laut Pflegereport der Barmer GEK, ist die Zahl der Pflegebedürftigen 2011 im Vergleich zu den Vorjahren weniger stark gewachsen. 2011 waren insgesamt 2 317 374 Menschen pflegebedürftig, 2010 waren es noch 2 287 799.

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