Passat für einen Euro ersteigert - BGH gibt Bieter recht

Darf ein Ebay-Verkaufer seine laufende Auktion stoppen, wenn schon jemand geboten hat? Nein, sagt der Bundesgerichtshof. Für den Verkäufer eines Autos, der nach einem höheren Preis aus war, wird der Abbruch der Auktion jetzt teuer.
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Der Besitzer eines VW Passat hatte seinen Wagen während der schon laufenden Ebay-Auktion plötzlich nicht mehr versteigern wollen.
dpa Der Besitzer eines VW Passat hatte seinen Wagen während der schon laufenden Ebay-Auktion plötzlich nicht mehr versteigern wollen.

Karlsruhe - Im Streit um ein zurückgezogenes Auto-Angebot auf der Online-Auktionsplattform Ebay hat der Bundesgerichtshof (BGH) dem Bieter recht gegeben. Dieser hat damit Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verkäufer wegen der abgebrochenen Versteigerung.

Der Besitzer eines VW Passat hatte seinen Wagen während der schon laufenden Auktion plötzlich nicht mehr versteigern wollen. Er hatte für das Fahrzeug ein Mindestgebot von einem Euro festgesetzt. Einige Stunden später konnte er das Auto aber anderweitig für 4200 Euro verkaufen und zog sein Internet-Angebot daraufhin zurück. Zu dem Zeitpunkt hatte jemand bei der Versteigerung bereits einen Euro auf den Pkw geboten - das bis dahin höchste Gebot.

Der Bieter wollte jetzt Schadenersatz in Höhe des Wertes des Wagens, der auf 5250 Euro beziffert wird. Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena hatte ihm recht gegeben: Er habe den Wagen wirksam für einen Euro erworben, hieß es. Dieses Urteil bestätigte der BGH am Mittwoch zunächst ohne Angaben von Gründen.

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