Otto und die MacBooks: Kunden gehen leer aus
HAMBURG - Versandhändler Otto bietet das teure MacBook versehentlich für 49,95 Euro an. Viele bestellten im Internet. Doch einen Anspruch aufs vermeintliche Schnäppchen haben Verbraucher in solchen Fällen nicht.
Gereizte Stimmung herrscht am Mittwoch Vormittag bei Otto: Am Dienstag hatte der Versandhändler versehentlich MacBooks für 50 Euro angeboten. Ein richtiges Schnäppchen, denn der tragbare Computer kostet normalerweise 1699,90 Euro.
Die User, die von dem Angebot auf Internet-Seiten wie Twitter erfuhren, waren sich sicher: „Innerhalb einer Woche“ können sie sich über das neue Notebook freuen. Immerhin kam nach wenigen Sekunden die Bestellbestätigung und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Otto wird eine fehlerhafte Preisauszeichnung nicht behandelt.
Nun lautete die Frage: Kommt es oder kommt es nicht, das edle MacBook für 50 Euro? Haben die Kunden einen Anspruch auf den erworbenen Artikel?
Einen ähnlichen Fall hatte es bei Quelle im Frühjahr 2008 gegeben. Damals war bei dem Preis eines Fernsehers das Komma verutscht. Das Gerät kostete deshalb 199,99 Euro statt 1999,90. Quelle zeigte sich kulant und verschickte die Geräte für den Niedrig-Preis.
Die Schnäppchenjäger hofften nun: Was bei Quelle funktioniert hat, sollte bei Otto auch klappen. Doch auf die Goldgräber-Stimmung folgte bittere Ernüchterung. Am Abend, nach mehrstündigem Überlegen, sagt ein Otto-Sprecher zur AZ: "Schon auf den ersten Blick konnten die Kundinnen und Kunden erkennen, dass es ein solches Schnäppchen gar nicht geben kann. Allen Kunden, die die Notebooks dennoch bestellt haben, geht in den nächsten Tagen ein Brief zu, in dem wir persönlich unser Bedauern zum Ausdruck bringen."
Durch die bloße Bestellbestätigung wurde von Otto kein Vertrag eingegangen. „Ob ein Vertrag tatsächlich zustande gekommen ist, hängt von der Formulierung der Bestätigungsmail ab“ sagt Markus Saller von der Verbraucherzentrale Bayern.
Im vorliegenden Fall hat Otto in der Bestätigungsmail nur den „Zugang der Bestellung“ bestätigt. Damit ist die E-Mail so formuliert, dass es zu keinem Vertragsschluss kommt. Hätte Otto in der E-Mail mitgeteilt, dass der Versand bearbeitet wird, dann wäre es zu einem Abschluss des Kaufvertrages gekommen und das Versandhaus hätte die Geräte ausliefern müssen.
Nun hat Otto keinerlei Verpflichtung, die MacBooks zu verschicken. Das Unternehmen will sich in den nächsten Tagen bei den Kunden entschuldigen. Was mit den Bestellungen passiert, ist noch unklar. Ein Versand der MacBooks für 50 Euro kommt angeblich nicht in Frage.
Der Fall wirft ein Licht auf eine Rechtslage, die vielen Verbrauchern nicht bewusst ist: „Eine Bestellung im Internet ist nur ein Angebot, so als ob man an die Supermarktkasse geht und der Verkäuferin vorschlägt für drei Euro eine Flasche des feinsten Champagners mitzunehmen“, sagt Saller. Die Firma muss das Angebot nicht annehmen. Preisangaben der Versandhäuser wie Quelle, Otto oder Amazon, sind damit nicht bindend. Sie können nach der Bestellung den Preis anheben, müssen ihre Kunden aber informieren.
Ähnliches gilt für das Einkaufen in Geschäften: Ist ein Artikel mit 1 Euro ausgezeichnet, kostet an der Kasse aber zwei, hat der Kunde kein Recht, das Produkt zum gekennzeichneten Preis zu bekommen. Will er den höheren Preis nicht zahlen, muss er auf die Ware verzichten.
ff