Online-Banking: Kunden haften für ihre Fehler
Klage abgewiesen: Wer TANs oder PIN ohne weitere Kontrolle beim Online-Banking nutzt und auf Betrüger reinfällt muss laut BGH für den Schaden selbst aufkommen.
Karlsruhe – Bankkunden, die auf gefälschten Webseiten ihre Trankaktionsnummern angeben, müssen für den Schaden durch betrügerische Überweisungen in der Regel selbst aufkommen. Das folgt aus einer am Dienstag verkündeten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: XI ZR 96/11).
Damit blieb die Klage eines Bankkunden aus Nordrhein-Westfalen ohne Erfolg. Von seinem Konto waren 5000 Euro nach Griechenland überwiesen worden. Zuvor hatte er insgesamt zehn Transaktionsnummern (TANs) auf einer vermutlich gefälschten Website eingegeben. Der Kunde habe damit „die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen“, so der BGH. Er hätte Warnhinweise vor Online-Betrügern berücksichtigen müssen. Deshalb sei er selbst für den Schaden verantwortlich und habe keinen Anspruch auf Ersatz des Geldes.
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