Novembergehalts-Briefe: Das erste Weihnachts-Geschenk

Weihnachtsgeld wird meistens schon im November ausbezahlt. Manche bekommen 2010 mehr als gewohnt, andere gehen dagegen leer aus. Und wer Bescheid weiß, sichert sich Vorteile.
von  Abendzeitung
So hübsch verpackt werden nur die wenigsten ihr Weihnachtsgeld ausbezahlt bekommen. Der Geschenkeprofi aber weiß: Was zählt, ist der Inhalt.
So hübsch verpackt werden nur die wenigsten ihr Weihnachtsgeld ausbezahlt bekommen. Der Geschenkeprofi aber weiß: Was zählt, ist der Inhalt. © Keystone

Weihnachtsgeld wird meistens schon im November ausbezahlt. Manche bekommen 2010 mehr als gewohnt, andere gehen dagegen leer aus. Und wer Bescheid weiß, sichert sich Vorteile.

MÜNCHEN Die Weihnachtszeit beginnt bekanntlich immer früher. Und auch für viele Arbeitnehmer wird es mit den jetzt eintreffenden Novembergehalts-Briefen spannend. Denn im November wird in vielen Wirtschaftszweigen bereits das Weihnachtsgeld ausgezahlt: damit man flüssig ist in der Einkaufssaison. Unternehmen, die die Leistung freiwillig zahlen, überweisen dagegen oft erst im Dezember. Die AZ beantwortet alle wichtigen Fragen:

Wie ist der Trend beim Weihnachtsgeld? Riesenunterschiede beim Weihnachtsgeld für 2010: Millionen Beschäftigte etwa im Versicherungsgewerbe, in der Stahl- oder Druckindustrie können sich dieses Jahr über mehr Bonus freuen. Bis zu 128 Euro plus, wie das WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung berechnet hat. Unternehmen wie Langenscheidt, Shell, VW oder Carl Zeiss sind ebenfalls großzügiger als 2009. Andere Belegschaften gehen dagegen komplett leer aus wie beispielsweise beim Modellbaubetrieb Märklin oder Kleinbetriebe, in denen der Aufschwung noch nicht angekommen ist. Auch für die Beamten in Brandenburg ist das Weihnachtsgeld wegen harter Sparmaßnahmen dieses Jahr ein Totalausfall.

Dazwischen stehen viele, die noch um ihre Extra-Überweisung bangen. Viele Betriebe haben sich in der Finanzkrise vorbehalten, Jahr für Jahr kurzfristig neu über eine freiwillige Sonderzahlung zu entscheiden.

Wer hat Anspruch? Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachts-Gratifikation gibt es nicht. Sie ist eine freiwillige Leistung. Ob der Chef zahlen muss oder nicht, hängt vor allem vom Arbeits- und Tarifvertrag und dem Kleingedruckten darin ab.

Wer hat die Zahlung bestimmt auf dem Konto? In Wirtschaftszweigen mit Tarifvertrag müssen sich die Arbeitnehmer in der Regel keine Sorgen machen, so der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Reinhard Bispinck. Die Extra-Leistung ist je nach Branche als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen festgeschrieben. Beschäftigte in Ostdeutschland bekommen aber meist weniger Geld.

Wie steht's beim freiwilligen Weihnachtsgeld? Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Aktenzeichen: 10 AZR 606/07) darf der Chef entscheiden, ob und in welcher Höhe er einen Bonus spendiert. Heißt es im Arbeitsvertrag, das Extra sei eine „freiwillige, stets widerrufliche Leistung“, muss der Arbeitgeber aber ohne Wenn und Aber zahlen. Zahlt der Chef jedoch freiwillig „ohne jeden Rechtsanspruch“, muss das Personal Streichungen hinnehmen. Bei dieser Formulierung ist der Arbeitgeber auch nicht verpflichtet, etwa am 1. Dezember anzukündigen, ob er dieses Jahr eine Gratifikation auszahlt oder nicht.

Was gilt ohne Vereinbarung? Hat das Unternehmen mindestens seit drei Jahren schon hintereinander freiwillig Weihnachtsgeld gezahlt, kann sich die Belegschaft auch in diesem Jahr darauf freuen, wie Michael Henn, Präsident des Verbands deutscher Arbeitrechtsanwälte (VdAA), erklärt. Dann bindet das Gewohnheitsrecht den Chef. Fiel das Weihnachtsgeld letztes Jahr ganz ins Wasser, ist die Gewohnheit für 2010 aber nicht automatisch erloschen. Weihnachtsgeld kann dann sogar eingeklagt werden. Kein Gewohnheitsrecht besteht, wenn die Firma zwar Jahr für Jahr zahlte, die Summen etwa wegen der Finanzkrise aber unterschiedlich hoch ausfielen.

Kann der Chef Weihnachtsgeld zurückfordern? Normalerweise nicht. Wer Anfang nächsten Jahres seine bisherige Firma verlassen will, muss nicht um die Gratifikation aus 2010 bangen. Ausnahme: Rückzahlungspflichten wurden ausdrücklich vertraglich vereinbart. Ein 13. Monatsgehalt muss ohnehin nicht zurückgezahlt werden.

Wie sieht es bei Krankheit aus? Bei Lohnfortzahlung wird Weihnachtsgeld in der Regel ausgezahlt. Bei längerer Krankheit gibt es dagegen oft Ärger. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz muss der Beschäftigte dann mit Kürzung oder Streichung rechnen (Az: 6 Sa 723/09).Berrit Gräber

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