Noch ohne Lehrstelle?

Wer bisher noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, sollte nicht zu lange am Traumjob klammern
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Kompromiss statt Kapitulation: Haben Jugendliche keine Lehrstelle im Traumjob, sollten sie sich nach anderen Berufen umsehen.
dpa Kompromiss statt Kapitulation: Haben Jugendliche keine Lehrstelle im Traumjob, sollten sie sich nach anderen Berufen umsehen.

Viele Wege führen ans Ziel: Finden Jugendliche keine Lehrstelle, sollten sie auch für ähnliche Berufsfelder offen sein. Später können sie zum Beispiel durch eine Weiterbildung immer noch in den Traumjob wechseln. Das sagt Franko Hunger von der Agentur für Arbeit. Der Berufsberater riet etwa einer jungen Frau, die unbedingt Bestattungsfachkraft werden wollte, zunächst eine Ausbildung als Bürokauffrau in einem Bestattungsunternehmen zu machen. „Später könnte sie ja mit einer fachlichen Qualifizierung in den Bereich wechseln, in den sie eigentlich wollte”, erklärt Hunger. Der Bestatter in dem Fall bot auch andere Ausbildungsberufe an, zum Beispiel zum Gärtner. „Am besten hat man insgesamt fünf bis zehn mögliche Berufe im Blick.” Auch sollten sich Jugendliche vor der Bewerbung genau überlegen, ob sie die Lehrstelle ihrer Wahl überhaupt antreten können. Ein anderer Schützling Hungers begann im August eine Ausbildung zum Elektroinstallateur – im September stand er wieder vor Hungers Tür: Er hatte seine Höhenangst unterschätzt und konnte nicht auf hohen Leitern arbeiten.
Wie er stehen derzeit viele junge Menschen noch ohne Lehrstelle da: Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit gibt es aktuell 21000 Bewerber, die bislang nirgends untergekommen sind. Und laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) gelingt vielen Jugendlichen mit Haupt- oder mittlerem Schulabschluss der direkte Wechsel von der Schule in die Ausbildung nicht. Fast ein Drittel von ihnen muss sich zunächst mit Übergangslösungen begnügen. Wer jetzt noch keine Ausbildung begonnen hat oder schon wieder abbrechen musste, den hat die Agentur für Arbeit, bei der er sich vor seiner Bewerbung beraten ließ, noch immer im Blick, sagt Hunger. „Die bleiben in der Vermittlung.” Die Berufsberater schlagen ihnen dann mehrere Möglichkeiten vor, etwa die Vermittlung in noch offene Ausbildungsstellen, die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) oder die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme. Die EQ ist ein sechs bis zwölf Monate langes Praktikum in einem Betrieb. Der Praktikant bekommt monatlich 216 Euro von der Arbeitsagentur. Ziel ist es, hinterher eine Ausbildung in dem Betrieb zu beginnen. „Das gelingt in ungefähr 80 bis 90 Prozent der Fälle”, schätzt Hunger. Die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme ist etwas für Jugendliche, die noch nicht genau wissen, in welche Richtung es jetzt gehen soll. „Sie können sich in mehreren Berufsfeldern ausprobieren”, erklärt Hunger. Sie bekommen eine finanzielle Beihilfe vom Staat, die sich ähnlich wie Schüler-Bafög nach dem Einkommen der Eltern berechnet.
Die Leistungen nach dem BAföG müssen schriftlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. Der Antrag kann sowohl von den Auszubildenden selbst, sofern sie das 15. Lebensjahr vollendet haben, als auch von ihren gesetzlichen Vertretern gestellt werden. Ob eine Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann, ist im Wesentlichen von der Beantwortung folgender Fragen abhängig: Ist die angestrebte Ausbildung förderungsfähig? Erfüllt der Antragsteller die persönlichen Förderungsvoraussetzungen? Ist der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners und der Eltern gedeckt?

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