"Nivea"-Blau: Etappensieg für Beiersdorf vor BGH

Im Prozess um die Löschung der Farbmarke "Nivea"-Blau hat Beiersdorf vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Etappensieg errungen.
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Bleibt das "Nivea"-Blau als geschützte Farbmarke eingetragen oder nicht?
dpa Bleibt das "Nivea"-Blau als geschützte Farbmarke eingetragen oder nicht?

Karlsruhe - Der Fall müsse vor dem Bundespatentgericht neu aufgerollt werden, entschieden die Karlsruher Markenrichter am Donnerstag. Das Bundespatentgericht hatte 2013 die Löschung der Marke bestätigt. (Az.: I ZB 65/13)

Beiersdorf hat seit 2007 einen dunkelblauen Farbton mit der Bezeichnung "Pantone 280 C" für Mittel der Körper-und Schönheitspflege geschützt. Konkurrent Unilever hatte die Löschung der Marke beantragt. Das Unternehmen stellt unter anderem Kosmetika der Marke Dove her. Das Bundespatentgericht habe zu strenge Maßstäbe für den Schutz der Marke angelegt, entschied der BGH.

Lesen Sie hier: Nivea-Konzern Beiersdorf legt Quartalszahlen vor

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