Nichtraucher klagen gegen das Verdecken von Schockbildern

Schockbilder auf Tabakerzeugnissen dürfen seit vergangenem Jahr beim Anbieten zum Verkauf nicht verdeckt sein. Die Anti-Tabak-Initiative klagt gegen zwei Münchn
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Ein Mann hält eine Zigarettenschachtel auf der ein Schockfoto einer Lungenoperation und der Warnhinweis "Rauchen verursacht 9 von 10 Lungenkarzinomen" aufgedruckt sind.
Daniel Bockwoldt/dpa Ein Mann hält eine Zigarettenschachtel auf der ein Schockfoto einer Lungenoperation und der Warnhinweis "Rauchen verursacht 9 von 10 Lungenkarzinomen" aufgedruckt sind.

Schockbilder auf Tabakerzeugnissen dürfen seit vergangenem Jahr beim Anbieten zum Verkauf nicht verdeckt sein. Die Anti-Tabak-Initiative klagt gegen zwei Münchner Edekas, da diese gegen die Vorgabe verstoßen haben sollen.

München - Eine bayerische Nichtraucherinitiative will das in Supermärkten übliche Verdecken der Schockbilder auf Zigarettenschachteln gerichtlich verbieten lassen. Der Verband Pro Rauchfrei beruft sich dabei auf eine Rechtsänderung im vergangenen Jahr, der zufolge die zur Abschreckung gedachten Bilder auch im Verkauf nicht mehr verdeckt werden dürfen. "Wir sind davon überzeugt, dass wir Recht bekommen müssten", sagte der Verbandsvorsitzende Siegfried Ermer am Donnerstag nach der mündlichen Verhandlung in München.

Nichtrauchen klagen gegen zwei Münchner Edekas

Verklagt habe die Anti-Tabak-Initiative den Betreiber zweier Münchner Edekas mit dem Vorwurf, das Verdecken der Schockbilder im Verkaufsautomaten verstoße gegen die Tabakerzeugnisseverordnung, wie eine Gerichtssprecherin erläuterte. Der rechtliche Hintergrund: Seit vergangenem Jahr gilt das Verbot, die Schockbilder zu verdecken, auch für das Anbieten zum Verkauf.

Der Supermarktbetreiber hingegen argumentiert unter anderem, dass das gegen EU-Recht verstoße. Pro Rauchfrei geht es bei dem Prozess nicht speziell um diese zwei Supermärkte, sondern um ein Urteil mit Signalwirkung - denn auch bei anderen Einzelhandelsketten ist das Verdecken der Bilder im Verkaufsautomaten gängige Praxis. Ermer will den Streit notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof ausfechten. Das Urteil soll am 5. Juli verkündet werden.

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