Neuigkeiten im Sal. Oppenheim-Prozess

Im Sal. Oppenheim-Prozess werden heute Äußerungen der Angeklagten erwartet, ob sie einem Verständigungsvorschlag des Kölner Landgerichts zustimmen.
von  dpa

Köln - Die Kammer hatte in dem Strafverfahren nach fast zweijähriger Verhandlung deutlich gemacht, dass sie die vier Ex-Bankchefs nach bisherigem Stand der Beweisaufnahme für schuldig hält. Sie hatte zugleich die Höchst- und Mindeststrafen genannt, mit denen die Angeklagten derzeit rechnen müssten. Dieser Vorschlag kann nur umgesetzt werden, wenn die Angeklagten ein Geständnis ablegen. Auch die Staatsanwaltschaft muss zustimmen.

Die Angeklagten hatten den Vorwurf aus der Anklage bisher zurückgewiesen. Die Kammer hatte in der vergangenen Woche die Strafspannen für drei der vier früheren Top-Banker genannt. Für die drei wäre demnach sowohl eine Bewährungs- als auch eine Gefängnisstrafe möglich. Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden. Der vierte angeklagte frühere Bankchef hatte einen solchen Vorschlag abgelehnt.

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Ihr Ex-Geschäftspartner Josef Esch muss nach dem aktuellen Zwischenstand lediglich mit einem Schuldspruch wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz rechnen. Den Angeklagten wird teils Untreue in besonders schwerem Fall, teils Beihilfe dazu vorgeworfen.

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