Neues Urteil: Gebühr bei Dispo-Überziehung rechtswidrig!
Schlappe für die Deutsche Bank: Das Kreditinstitut darf von Kunden, die ihren Dispokredit überziehen, keine Mindestgebühr von 6,90 Euro mehr verlangen.
Frankfurt am Main - Sittenwidrig. So stuft das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main die bisherige Praxis von Deutschlands größtem Geldhaus ein: Kunden, die ihr Konto über das geduldete Maß hinaus strapazieren, müssen 15,7 Prozent Zinsen bezahlen. Doch egal, wie hoch der Fehlbetrag ist, mindestens stellen die Deutschbanker 6,90 Euro pro Quartal in Rechnung. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat gegen diese Mindestgebühr geklagt – und Recht bekommen.
Die Pauschale liege „außerhalb jedes Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung“, stellen die Richter fest. 6,90 Euro werten sie als „exorbitante“ Forderung der Bank.
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Wie die Verbraucherschützer betonen, führt die Mindestgebühr in der Praxis dazu, dass der Zinssatz, auf „weit über 1000 Prozent“ klettert. Beispiel: Wer seinen Dispo fünf Tage lang um zehn Euro überzieht, müsste bei einem Zinssatz von 15,70 Prozent eigentlich nur 2 Cent Überziehungszinsen zahlen. Tatsächlich aber streicht die Deutsche Bank durch die Pauschale das 345-fache ein.
Gegen das Urteil hat das Kreditinstitut Berufung eingelegt.
Urteil vom 4.12.2014, Az. 1 U 170/13
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