Neue Ausbildungsordnung

Für Für Modenäher und -schneider treten ab dem 1. August 2014 neue Regeln in Kraft
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Für Modenäher und -schneider gibt es eine neue Ausbildungsordnung. Sie tritt voraussichtlich zum 1. August in Kraft. Das teilt die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg mit. Die Ausbildung zum Modeschneider soll künftig in den drei Schwerpunkten Prototypen und Serienfertigung, Arbeitsvorbereitung und Qualitätsprüfung sowie Schnitttechnik angeboten werden. Außerdem soll es nicht mehr wie bisher eine Abschlussprüfung am Ende geben. Vielmehr wird das Wissen künftig schon während der Ausbildung in einer ersten Prüfung abgefragt. Beim Modenäher stehen etwa die Techniken Schweißen und Kleben neu in der Ausbildungsordnung. Hinzu kommen Themen wie Logistik und Kommunikation. Die Ausbildung zum Modeschneider dauert drei Jahre – Fachkräfte stellen etwa Schnittmuster für Modekollektionen her. Die Ausbildung zum Modenäher ist mit zwei Jahren kürzer. Die Fachkräfte fertigen Textilien aller Art, von Kleidung bis hin zu Gardinen.

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