Neue AGBs für Banken: Vorsicht, Gebühren-Falle!

Ab November gelten für alle Banken neue Geschäftsbedingungen. Verbraucherschützer befürchten: Die Kreditinstitute nutzen die Gelegenheit zur Abzocke ihrer Kunden
von  Abendzeitung
Ab November gelten für Banken neue AGBs
Ab November gelten für Banken neue AGBs © dpa

Ab November gelten für alle Banken neue Geschäftsbedingungen. Verbraucherschützer befürchten: Die Kreditinstitute nutzen die Gelegenheit zur Abzocke ihrer Kunden

Über zu wenig Post kann sich Jörg Schädtler derzeit nicht beklagen. Täglich bekommt der Chef der Schutzgemeinschaft für Bankkunden (SfB) mehrere Päckchen. Es sind aber keine verfrühten Weinachtssendungen. In den Umschlägen steckt eher Unerfreuliches.

„Unsere Mitglieder schicken uns reihenweise die neuen Geschäftsbedingungen ihrer Hausbanken“, berichtet Schädtler. „Sie wollen wissen, was es damit auf sich hat. Viele sind verunsichert.“

Das geht nicht nur SfB-Mitgliedern so. In den letzten Wochen haben alle Banken in Deutschland ihren Kunden neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) geschickt. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie: Künftig sollen Bankgeschäfte in der EU vereinheitlicht werden. Deshalb mussten die Geldhäuser ihre Geschäftsbedingungen ändern. Die neuen Regeln treten ab November in Kraft.

Das Problem mit den bis zu 100 Seiten umfassenden Paragraphenwerken: Sie sind in meist völlig unverständlichem Juristendeutsch abgefasst. „Ein normaler Kunde blickt da nicht durch“, klagt Schädtler.

Diese Einschätzung teilen auch die Verbraucherzentralen. Sie sammeln derzeit die AGBs der Banken. Ergebnis bisher: „Kaum eine Bank erläutert den Kunden die neuen AGBs“, sagt Sascha Straub, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Bayern. Und wo sie es doch tun, sind sogar die Erläuterungen unverständlich. So heißt es etwa bei den Sparkassen in reinstem Juristenkauderwelsch:

Die bisherige Regelung in Nr. 7 Abs. 4 AGB zur Genehmigung von Belastungsbuchungen aus Einzugsermächtigungslastschriften durch Schweigen auf den Rechnungsabschluss wird zur besseren Verständlichkeit in die Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsverfahren (Abschnitt A. „Einzugsermächtigungsverfahren“), dort Nr. 2.4) verlagert.“

Hinter solchen Worthülsen steckt für Verbraucherschützer Schädtler Taktik: Man verberge damit die Nachteile der neuen AGBs für die Kunden. Davon gibt es einige (siehe Artikel unten). „Die Banken“, argwöhnt auch Sascha Straub, „wollen vielleicht gar nicht, dass die Kunden die neuen AGBs verstehen.“

Beim Bankenverband weist man das zurück. „Die AGBs müssen wasserdicht für Kunden und Banken sein“, so eine Sprecherin. „Daher das Juristendeutsch.“ Im übrigen „sahen die alten Geschäftsbedingungen nicht anders aus“.

Dennoch nehmen die Verbraucherzentralen die neuen AGBs nun unter die Lupe. Ziel: Herauszufinden, ob Regelungen drinstehen, die die EU-Richtlinie gar nicht vorsieht, die aber zum Nachteil der Kunden sind. So können die Banken viele Leistungen, die gratis waren, nun mit Gebühren belegen. Straub: „Stellen wir fest, dass sich das häuft, werden wir dagegen vorgehen.“

Andreas Jalsovec

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