Netzkosten: Gericht prüft Befreiung stromintensiver Betriebe
Die von der Bundesregierung verordnete Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Netzkosten wird heute (Mittwoch/12.00) vom Düsseldorfer Oberlandesgericht überprüft. Zwei Netzbetreiber wehren sich in Eilverfahren gegen die rückwirkende Befreiung für das Jahr 2011.
Düsseldorf - Dies stelle sie vor das Problem, rückwirkend in ihren Bilanzen Verluste ausweisen zu müssen. Auch verfälsche die Befreiung den Wettbewerb und stelle eine unerlaubte staatliche Beihilfe dar. Die Netzentgelte machen für Privathaushalte etwa ein Fünftel des Strompreises aus. Energieintensive Unternehmen sind seit 2011 davon befreit.