Netzagentur verhängt Bußgeld wegen unerlaubter Anrufe

Wegen unerlaubter Telefonwerbung hat die Bundesnetzagentur das höchstmögliche Bußgeld von 300.000 Euro gegen einen Vermittler von Strom- und Gasverträgen verhängt.
dpa |
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Laut der Netzagentzur sind die Anrufer "äußerst hartnäckig, aggressiv, beleidigend und teilweise bedrohend" aufgetreten.
Sebastian Kahnert/dpa Laut der Netzagentzur sind die Anrufer "äußerst hartnäckig, aggressiv, beleidigend und teilweise bedrohend" aufgetreten.

Bonn - Wegen unerlaubter Telefonwerbung hat die Bundesnetzagentur das höchstmögliche Bußgeld von 300.000 Euro gegen einen Vermittler von Strom- und Gasverträgen verhängt.

Die Behörde wirft der Energysparks GmbH "aggressive Gesprächsführung und Telefonterror" vor, wie es in einer Mitteilung heißt. Die Anrufer seien "äußerst hartnäckig, aggressiv, beleidigend und teilweise bedrohend" aufgetreten.

Der Unternehmensleitung seien die Verstöße bekannt gewesen, sie habe aber nichts unternommen, um sie abzustellen. Von Energysparks war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

"Es ist das größte Verfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung, das die Bundesnetzagentur bislang geführt hat", sagte Netzagentur-Präsident Jochen Homann laut Mitteilung. Mehr als 6000 Verbraucher hätten sich über die Anrufe der Vermittler, die unter dem Markennamen "Deutscher Energievertrieb" auftreten, beschwert.

Die Betroffenen seien häufig mehrmals kontaktiert worden, obwohl sie weitere Anrufe bereits im ersten Gespräch untersagt hätten. Anrufe ohne die Zustimmung der Betroffenen seien rechtswidrig.

Obwohl die Bundesnetzagentur das Unternehmen mehrfach angehört habe, seien die Anrufe weitergegangen. Energysparks habe unter anderem auch mit Vertriebspartnern in der Türkei zusammengearbeitet, die als Subunternehmer Anrufe in Deutschland getätigt oder Adressdaten beschafft hätten.

Unter den Partnern sei auch ein Unternehmen gewesen, das bereits einschlägig wegen unerlaubter Telefonwerbung verurteilt worden sei. "Wer Subunternehmen beauftragt, muss sicherstellen, dass diese die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Dies gilt erst recht, wenn die Eignung der Unternehmen zweifelhaft ist", betonte Homann. Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.

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