Negativzinsen schon ab dem ersten Euro - schlechte Aussichten für 2021

Immer mehr Banken geben die Strafzinsen der EZB an Firmenkunden weiter - und einige planen dies 2021 noch deutlich auszuweiten.
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Lisa Marie Albrecht
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Düstere Aussichten: Um zahlungsfähig zu sein, brauchen Unternehmen Bargeld auf dem Konto. Doch das kann jetzt richtig teuer werden.
Düstere Aussichten: Um zahlungsfähig zu sein, brauchen Unternehmen Bargeld auf dem Konto. Doch das kann jetzt richtig teuer werden. © Daniel Bockwoldt/dpa

Schlechte Aussichten für 2021: So gut wie alle Geldinstitute verlangen mittlerweile Strafzinsen von Geschäftskunden für hohe Guthaben - doch einige ziehen die Zügel jetzt nochmals an. Davon dürften vor allem mittelständische Unternehmen stark betroffen sein.

Nach AZ-Informationen plant die Münchner Bank, ab dem 1. Januar 2021 für sämtliche Geschäftskonten einen Negativzins von 0,5 Prozent zu erheben - und zwar ab dem ersten Euro, unabhängig von der Höhe der Einlagen.

Auf AZ-Anfrage wollte sich die Münchner Bank nicht zu der geplanten Änderung äußern. Sie teilt lediglich mit, dass die aktuellen "Marktzinsen", wie Banken die Strafzinsen gern nennen, seit Jahren negativ seien und die Corona-Pandemie dieses Niveau auch mittelfristig festgeschrieben habe. "Banken können nicht auf Dauer diese negativen Zinserträge für ihre Kunden übernehmen", heißt es.

VR Bank München will Strafzinsen an Kontoinhaber weiterleiten

Anpassungen plant auch die VR Bank München Land: Bereits ab dem 1. Dezember dieses Jahres will sie den Strafzins in Form eines Verwahrentgelts an die Kontoinhaber weiterleiten, heißt es auf Anfrage - allerdings zunächst nur für Neukunden.

Man werde die aktuelle Entwicklung weiter beobachten, so ein Sprecher - und könne nicht ausschließen, dass ein solches Entgelt auch für Bestandskunden eingeführt wird. Man verzeichne derzeit einen enormen Mittel- und Geldzufluss, was darauf schließen lasse, dass Mitbewerber dieses Instrument in erheblichem Umfang einsetzen.

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Und auch die Stadtsparkasse München bittet künftig zumindest früher zur Kasse: Sie erhebt schon seit 2017 von Firmenkunden 0,50 Prozent Verwahrentgelt ab einer Einlage von 250.000 Euro auf Geschäfts- und Tagesgeldkonten. Ab Januar wird dieser Freibetrag nun auf 100.000 Euro gesenkt - "wie ihn die meisten Banken zwischenzeitlich auch auf diese Höhe festgelegt haben", sagt Sparkassensprecher Joachim Fröhler zur AZ.

Die Gefahr für Minuszinsen wächst, wenn Geld geparkt wird

Grundsätzlich ist die Erhebung von Straf- oder Negativzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten bei vielen Banken inzwischen Usus - und auch im Privatkundengeschäft greift sie immer weiter um sich. Allerdings gewähren die meisten Banken ihren Geschäftskunden einen Freibetrag oder versuchen Alternativen zu finden, um Negativzinsen zu vermeiden. Dass immer mehr Banken für Tagesgeld- und Girokonten Strafzinsen erheben, war zuletzt heiß diskutiert worden.

Für viele Banken war die Zinssenkung der EZB im September 2019 die Initialzündung dafür. Europas Währungshüter hatten den Strafzins für Bankeinlagen damals von 0,4 auf 0,5 Prozent verschärft. Den Zins müssen Geschäftsbanken zahlen, wenn sie überschüssiges Geld bei der Notenbank parken.

Die Kosten geben daher immer mehr Geldhäuser weiter. An Firmenkunden hatten Banken die Kosten schon zuvor häufiger weitergeleitet, jedoch wird das Feld der Unternehmen, die davon betroffen sind, durch meist schrittweises Herabsenken der Freibeträge größer. Die Gefahr, Negativzinsen zahlen zu müssen, ist hoch, wenn größere Geldsummen über längere Zeit auf den Konten "geparkt" und nicht zum Beispiel in Anlagemodelle investiert werden.

Verbraucherschützer sehen die Entwicklung kritisch

Unabhängig davon, ob der von der EZB vorgegebene Einlagezins nun an Privat- oder Unternehmenskunden weitergegeben wird - Verbraucherschützer sehen die Entwicklung kritisch. "Das Thema begleitet uns schon seit drei Jahren", sagt Finanzexperte Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern der AZ. Seit letztem Jahr träfe es zunehmend auch die Privatkunden. "Da gab es die magische Schwelle von 100.000 Euro, an die immer weiter herangerückt wurde. Aber es gab auch schon Banken, die ab 10.000 Euro auf dem Girokonto Negativzinsen nehmen - oder bei Neukunden ab dem ersten Euro."

Straub kritisiert besonders jene Geldinstitute, die den Strafzins der EZB komplett an die Kunden weitergeben. Denn: "Dieser Betrag ist eigentlich deutlich geringer, weil die Banken selbst alle Freibeträge bei der EZB haben", so der Verbraucherschützer. "Nichtsdestotrotz gehen die Banken von diesem Prozentsatz aus und bürden das dem Kunden auf." Genannt werde die Gebühr dann Verwahrentgelt, da Girokonten Minuszinsen eigentlich gar nicht zulassen.

"Das ist problematisch", so Straub. "Denn das Verwahrentgeld muss ja individuell vereinbart werden. Das funktioniert dann teilweise so, dass die Leute drauf hingewiesen werden - und wenn sie nicht damit einverstanden sind, wird das Konto vonseiten der Bank gekündigt." Sein Tipp: Proaktiv einen Bankwechsel vornehmen, um einer Kündigung vorzugreifen.

Auch das Finanzportal Biallo.de rät, bei drohenden Strafzinsen zunächst mit der Bank zu verhandeln und zu versuchen, die Schwelle für die Minuszinsen nach oben zu drücken. Alternativ könne man ein gebührenfreies Tagesgeldkonto bei einer anderen Bank eröffnen oder zwei separate Girokonten eröffnen, um das Geld aufzuteilen.

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