Nebenjob gesucht!

Immer mehr Menschen reicht ein Gehalt nicht aus. Sie müssen noch nebenbei jobben, um sich zu finanzieren. Die AZ zeigt Ihnen, wo es gute Jobs gibt
Sophie Anfang und Amina Linke |
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Immer mehr Menschen reicht ein Gehalt nicht aus. Sie müssen noch nebenbei jobben, um sich zu finanzieren – und die Nachfrage nach Aushilfsjobs steigt. Die AZ zeigt Ihnen, wo es gute Jobs gibt.

München - Nebenjobs sind gefragter denn je. Und das nicht nur bei Studenten. Durch steigende Lebenshaltungskosten reicht vielen Berufstätigen ein Gehalt nicht mehr aus oder müssen Rentner ihr Einkommen aufstocken. Seit 2003 hat sich so die Zahl der Nebenjobber sogar verdoppelt – derzeit sind es über 2,5 Millionen Bundesbürger.

Jeder elfte Beschäftigte hat laut der Bundesagentur für Arbeit (BA) bereits 2011 zusätzlich zu seiner regulären Arbeitsstelle mindestens einen Minijob ausgeübt. In den letzten neun Jahren hat sich die Zahl der Zweitjobs mehr als verdoppelt. Der Grund: Seit 2003 dürfen Minijobs auch als Nebenjob ausgeübt werden. Für viele, die sich etwas dazu verdienen müssen, ist das ein Segen, sagen Experten. Sie könnten mit ihrem Hauptjob nicht mehr ihre Existenz sichern. Allein in München haben heuer fast 65000 Menschen einen Nebenjob – 1500 mehr als noch im Vorjahr. Wobei Frauen mit fast 60 Prozent am häufigsten einer Nebenbeschäftigung nachgehen.

Wo es aktuell gute Nebenjobs gibt, zeigt Ihnen die AZ:

Die Veranstaltungsagentur Spiel&Sport Team sucht zum Beispiel in München für ein Großevent im MOC am 11.Dezember an die 190 Aushilfen. Das Alter spiele dabei keine Rolle, so heißt es. Dafür unter anderem Spaß an der Arbeit mit Menschen und ein selbstbewusstes Auftreten. Die Aufgaben: Gruppenbetreuer und Ansprechpartner in einem. Auf drei Infoabenden, der erste ist bereits diesen Mittwoch, stellt das Spiel&Sport Team weitere Jobdetails vor. So viel vorab: es gibt vor dem Event im Dezember eine bezahlte Schulung und der Tagessatz wird je nach Funktion und Aufgabe zwischen etwa 90 bis 150 Euro liegen. Mehr Infos unter www.spiel-sport-team.de.

Die Bundesagentur für Arbeit hat für die Stadt München derzeit über 7000 Jobangebote im Stellenpool. Allein im Bereich Handel gibt es 755 Stellen. Im Gesundheit- und Sozialwesen sind es fast 700 Stellen und im Gastgewerbe etwa 470. auch im Sektor Erziehung und Unterricht sind über 200 Jobs zu haben. Allerdings liegen alle bei über 15 Stunden pro Woche und sind somit sozialversicherungspflichtig.

Im Internet bieten Jobsuchmaschinen wie kimeta.de für München über 800 Stellenanzeigen an. Das Angebot geht vom Werkstudent über Filialaushilfen bis zum Nachhilfelehrer.


Diese Regeln gelten für Studenten-Jobs

Für viele Studenten ist der Nebenjob ein Muss – was dabei zu beachten ist

Kurzfristig beschäftigt. Viele Studentenjobs sind zeitlich befristet. Bei befristeten Aushilfsjobs können Sie sich studentisch krankenversichern und sind auch von der Renten- und Arbeitslosenversicherung befreit. Sie dürfen in der Woche so viele Stunden arbeiten, wie Sie wollen. Es gelten jedoch Grenzen: Wenn Sie einen befristeten Job annehmen, dürfen Sie nicht länger als zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr arbeiten. Vorsicht: Auch wenn Sie mehrere befristete Stellen annehmen, dürfen Sie die Grenze von zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen in der Summe nicht überschreiten, sonst werden Sie sozialversicherungspflichtig.

Geringfügig beschäftigt. Wer als Student regelmäßig weniger als 400 Euro verdient (Minijob), ist nicht sozialversicherungspflichtig. Wie viele Stunden pro Woche Sie arbeiten, ist egal. Sie können in der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung bleiben.

Die 20-Stunden-Regel. Wenn Sie einen unbefristeten Job haben und mehr als 400 Euro im Monat verdienen, kommt es auf Ihre wöchentliche Arbeitszeit an. Liegt diese bei unter 20 Stunden, können Sie sich weiter studentisch krankenversichern. Allerdings müssen Sie Rentenbeiträge zahlen, je nach Verdienst bis zu 9,8 Prozent. Ausnahmen von der 20-Stunden-Regel gibt es bei Tätigkeiten, die überwiegend abends, nachts oder am Wochenende ausgeübt werden. Sollten Sie nicht unter diese Ausnahmeregelungen fallen und mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, gelten Sie nicht mehr als Student, sondern als Arbeitnehmer. Das heißt, Sie müssen sich normal krankenversichern und zahlen alle Sozialabgaben.

Arbeiten in den Ferien. Wenn Sie nur in den Semesterferien arbeiten, müssen Sie nicht auf die wöchentliche Arbeitszeitbeschränkung achten. Allerdings müssen Sie Rentenbeiträge bezahlen, wenn Sie mehr als 400 Euro pro Monat verdienen. Von den anderen Sozialversicherungen sind Sie befreit.

Kindergeld. Seit 1. Januar 2012 gibt es beim Kindergeld keine Einkunftsobergrenze mehr. Aber Vorsicht: Wenn Sie mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten (Ausnahme: 400-Euro-Jobs), verlieren Sie den Kindergeldanspruch.

 

 

 

 

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