Musterverfahren nach VW-Übernahmeschlacht

Haben die Porsche SE und Volkswagen ihre Anleger 2008 im VW-Übernahmekampf getäuscht? Das ist die Frage - das Musterverfahren des Oberlandesgerichts Celle soll nun die Antwort liefern. Es geht um Milliarden. Wieder einmal.
dpa |
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Hannover - Inmitten des Abgasskandals wird es für Volkswagen an einer weiteren juristischen Front ernst.

Im milliardenschweren Streit um die Folgen der gescheiterten VW-Übernahme durch den viel kleineren Sportwagenbauer Porsche beginnt am Donnerstag das Musterverfahren nach entsprechenden Klagen von Aktionären. Der Übernahmeversuch hatte zu heftigen Kursturbulenzen geführt - was einige Anleger viel Geld kostete. Diese sehen sich rückblickend fehlinformiert.

Ziel des Prozesses nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) ist ein Musterentscheid, der für alle Beteiligten bindend ist. Dazu wird der Fall des Musterklägers verhandelt und entschieden. Musterverfahren können sich über Jahre hinziehen.

Porsche verlor Übernahmeschlacht

Eine Beweisaufnahme sei am ersten Tag nicht geplant, sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Celle vor Auftakt der mündlichen Verhandlung. Vielmehr sollten Sach- und Rechtsfragen erörtert werden. Für das Musterverfahren (Az: 13 Kap 1/16) sind zunächst zehn Verhandlungstermine angesetzt - und zwar am Landgericht Hannover. Insgesamt wurden die sogenannten Feststellungsziele von 42 Klägern gebündelt.

Hintergrund ist die Übernahmeschlacht zwischen der einstigen Porsche-Mutter und Volkswagen. Seit 2005 baute Porsche - der lukrativste Autobauer der Welt - seine Anteile an VW schrittweise aus. Schließlich versuchte Porsche, den wesentlich größeren Konzern komplett zu schlucken. Am Ende hielt die Holding zwar die Mehrheit an VW, musste aber wegen hoher Schulden ihre Sportwagenmarke Porsche an die Wolfsburger abgeben. Porsche wurde zu einer weiteren Marke im Volkswagen-Konzern.

Nach Gerichtsangaben geht es im Musterverfahren beispielsweise um irreführende Presseerklärungen, etwa eine Mitteilung der Porsche Holding vom 10. März 2008, mit der Medienberichte zurückgewiesen worden seien, wonach das Unternehmen seinen Anteil an Volkswagen auf 75 Prozent aufzustocken beabsichtige. Am 26. Oktober 2008 dann die Kehrtwende: Porsche bestätigte, 75 Prozent an VW anzustreben, sofern die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen.

Porsche hällt klagen für unbegründet

Der VW-Kurs explodierte daraufhin geradezu, Leerverkäufer verspekulierten sich mit geliehenen Aktien. Für viele Anleger, die auf fallende Kurse gewettet hatten, war dies eine Katastrophe. Die Klagen richten sich gegen die Porsche Holding und die Volkswagen AG.

Als Musterkläger bestimmte das Oberlandesgericht die ARFB Anlegerschutz UG, die von der Kanzlei Tilp vertreten wird. Es handelt sich beim Musterkläger um eine Gesellschaft, in der die Klagen verschiedener Investoren gebündelt sind.

Die Porsche SE hält die Klagen für unbegründet. So habe der Bundesgerichtshof eine Milliardenklage von Hedgefonds gegen Porsche abgewiesen. Die Kläger hatten 1,2 Milliarden Euro Schadenersatz gefordert, mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs war diese Klage aber rechtskräftig vom Tisch. Das Landgericht Stuttgart sprach zudem im Frühjahr 2016 die früheren Porsche-Vorstände Wendelin Wiedeking und Holger Härter im Prozess um Marktmanipulation frei.

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