Mitleid mit Alice Schwarzer?

Die Feministin findet es empörend, dass die Öffentlichkeit über ihre Steuer-Selbstanzeige erfuhr. Ein Interview mit dem Chef der Steuergewerkschaft
von  sun
Bekennende Steuer-Sünderin: die Feministin Alice Schwarzer (großes Foto). Die AZ hat dazu mit dem Chef der Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler (kl. Foto), gesprochen.
Bekennende Steuer-Sünderin: die Feministin Alice Schwarzer (großes Foto). Die AZ hat dazu mit dem Chef der Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler (kl. Foto), gesprochen.

Die Feministin findet es empörend, dass die Öffentlichkeit über ihre Steuer-Selbstanzeige erfuhr. Ihr Anwalt will herausfinden, wer brisante Details aus der Akte Schwarzer ausgeplaudert hat

Köln - Nachdem Details über ihr Steuervergehen bekannt wurden, macht sich Alice Schwarzer auf die Suche nach der Quelle der Indiskretion. Ihr Anwalt spricht von einer „unerträglichen Verletzung des Steuergeheimnisses".

Die Frauenrechtlerin hatte sich am Sonntag nach Medienberichten dazu bekannt, seit den 80er Jahren ein Schweizer Konto gehabt und es erst 2013 gemeldet zu haben. Für die vergangenen zehn Jahre habe sie 200 000 Euro an Steuern nachgezahlt, plus Säumniszinsen. Auch der Berliner Kulturstaatssekretär André Schmitz wurde von Medien geoutet: Er gab gestern zu, 2012 eine Geldauflage von 5000 Euro und Steuern von 22000 Euro nachgezahlt zu haben. Er hatte ein Erbe über 425000 Euro angelegt und die Erträge nicht versteuert.

Der Bund der Steuerzahler hält die Enthüllung des Steuerfalls Schwarzer für fatal. Präsident Reiner Holznagel hält Schwarzer zugute, dass sie durch ihre Selbstanzeige „den Weg in die Steuerehrlichkeit gefunden“ habe. „Ohne dieses Instrument würden viele Steuerhinterzieher nie entdeckt“, argumentierte er. Ähnliches fürchtet Thomas Eigenthaler, der Chef der Steuergewerkschaft, die die Finanzbeamten vertritt.

AZ: Wer, glauben Sie, hat die Informationen über Alice Schwarzers Schwarzgeldkonto ausgeplaudert?

THOMAS EIGENTHALER: Ich kann ausschließen, dass es jemand aus dem zuständigen Finanzamt war. Das wäre ein Bruch des Steuergeheimnisses. Das ist strafbewehrt, ein Beamter würde überdies seinen Beruf verlieren, wenn er sich einer Indiskretion schuldig macht. Ich nehme an, dass sich Alice Schwarzer über die Jahre hinweg auch Feinde gemacht hat, in den Medien, in der Politik, im persönlichen Umfeld. Da kommt vieles in Betracht.

Kann die Information nicht aus einem Ministerium gekommen sein? Die Politik hat ja – je nach Bundesland – ein Interesse daran, der Öffentlichkeit zu beweisen, dass der Ankauf von Steuer-CDs aus der Schweiz Sinn macht.

Das kann ich mir nicht vorstellen. Selbstanzeigen gehören in den Finanzämtern zum Tagesgeschäft und werden nicht an die jeweiligen Ministerien gemeldet. Die würden in der Fülle der Informationen ertrinken.

Können Sie es nachvollziehen, dass Alice Schwarzer verärgert ist?

Ja. Als die Ermittlungen gegen Postchef Klaus Zumwinkel öffentlich wurden, war das etwas anderes. Er hatte sich ja nicht selbst angezeigt. Aber Frau Schwarzer hat dies getan, und vom deutschen Recht ist vorgesehen, dass so ein Fall diskret im Finanzamt abgewickelt wird. Wenn wir das nicht schützen, haben wir bald keine Selbstanzeigen mehr. Jeder Prominente muss dann Angst haben, dass sein Fall in der Zeitung steht.

Angenommen, Alice Schwarzer wäre in einen harmlosen Verkehrsunfall verwickelt gewesen – dann hätte sie auch damit leben müssen, dass dieser öffentlich vor dem Amtsgericht verhandelt wird. Warum sollen ausgerechnet Steuersünder ein Recht auf Diskretion haben?

Das ist eine grundsätzliche Frage, die wir unabhängig vom Fall Schwarzer beantworten sollten. Wir hatten in den letzten vier Jahren über 60 000 Selbstanzeigen, weitere werden kommen. Das Institut der Selbstanzeige gibt es in Deutschland seit über 100 Jahren und es hat sich in der Politik noch niemand gefunden, der es abschaffen will. Bedenken Sie: Unser Steuerrecht ist derart kompliziert, dass es bei der Steuererklärung zu Fehlern kommen kann. Deswegen halte ich die Strafbefreiung bei kleineren Fällen für angebracht.

Wo hören kleine Fälle auf, wo fangen die großen an?

Bei einer Steuersumme von 50 000 Euro pro Jahr. Das hieße also, Frau Schwarzer – da ging es ja um einen Zeitraum von zehn Jahren - wäre ein kleiner Fall, Ulrich Hoeneß dagegen ein großer Fall.

 

 

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