Mitarbeiter dürfen Bahnreise machen

 Trotz Arbeitsunfähigkeit kann es in Ordnung sein, dass Angestellte eine Zugreise machen.
AZ Themenredaktion / Themenredaktion |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Wenn es der Genesung nicht schadet, dürfen kranke Mitarbeiter mit dem Zug unterwegs sein.
Petra Schramek Wenn es der Genesung nicht schadet, dürfen kranke Mitarbeiter mit dem Zug unterwegs sein.

Trotz Arbeitsunfähigkeit kann es in Ordnung sein, dass Angestellte eine Zugreise machen. 

Das gilt jedenfalls, wenn die Fahrt die Genesung nicht beeinträchtigt. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich dabei auf ein Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Az.: 18 Sa 695/12). In dem verhandelten Fall war einem Radiologen gekündigt worden. Der Arbeitgeber hegte den Verdacht, dass der Mitarbeiter Krankheiten vortäuscht. Ihn begründete er damit, dass ein Arbeitnehmer den Angestellten „putzmunter“ und „quietschfidel“ am Bahnhof getroffen habe, obwohl er krankgeschrieben war. Die Kündigung sei nicht gerechtfertigt, entschied das Gericht. Der Mann habe über ein ärztliches Attest verfügt. Dessen Glaubwürdigkeit sei nicht dadurch erschüttert, dass er eine Bahnreise macht. Nicht jede Erkrankung sei mit einer Bettlägerigkeit verbunden. Außerdem habe der Angestellte die Reise unternommen, um sich bei seinen Eltern auszukurieren.

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.