Milliardenzocker Kerviel muss ins Gefängnis

Der als Milliardenzocker bekanntgewordene Börsenhändler Jérôme Kerviel muss endgültig ins Gefängnis.
von  dpa

Paris - Das oberste französische Gericht wies am Mittwoch die Revision des 37-Jährigen in entscheidenden Teilen als unbegründet zurück. Der frühere Mitarbeiter der Pariser Großbank Société Générale muss sich nun darauf einstellen, schon bald hinter Gitter zu kommen.

In den beiden vorangegangenen Verfahren hatten es Richter als erwiesen angesehen, dass Kerviel eigenmächtig und außerordentlich skrupellos 4,9 Milliarden Euro verzockte. Sie verurteilten ihn wegen Untreue, Dokumentenfälschung und Manipulation von Computerdaten zu drei Jahren Haft, zwei weitere wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Das oberste Gericht entschied allerdings, dass die Verhandlung um die Schadenersatzansprüche neu aufgerollt werden muss. Die beiden Vorinstanzen hatten verfügt, dass Kerviel der Société Générale die Schadenersatzsumme komplett ersetzten muss. Dieses Urteil hatte jedoch nur symbolischen Charakter, da der Verurteilte kein größeres Vermögen besitzt.

Kerviels Anwalt David Koubbi bezeichnete die Entscheidung vom Mittwoch als Teilsieg für seinen Mandanten. Ein Vertreter der geschädigten Großbank Société Générale sagte, Kerviel habe seinen Prozess verloren, die Bank ihren gewonnen.

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