Mehr Geld für Hartz-IV-Empfänger

Die Regelsätze für Arbeitslosengeld II und die Sozialhilfe könnten einem Bericht aus dem Finanzministerium zufolge bald steigen. Gleichzeitig werden damit aber andere Hoffnungen durchkreuzt.
von  Abendzeitung
Der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger könnte bald angehoben werden
Der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger könnte bald angehoben werden © dpa

Die Regelsätze für Arbeitslosengeld II und die Sozialhilfe könnten einem Bericht aus dem Finanzministerium zufolge bald steigen. Gleichzeitig werden damit aber andere Hoffnungen durchkreuzt.

Die gut sieben Millionen Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe können - wie die Rentner - auf mehr Geld hoffen. Für 2009 und 2010 zeichnet sich eine Erhöhung des sogenannten Regelsatzes um 1,9 und 2,3 Prozent im Jahresdurchschnitt ab. Das geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Entwurf für den neuen Existenzminimumbericht des Finanzministeriums hervor. Der Entwurf durchkreuzt zugleich aber Hoffnungen auf Entlastung der Arbeitnehmer durch Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags. Ein solcher Schritt ist dem Papier zufolge in den nächsten zwei Jahren nicht zwingend nötig.

Aus Verfassungsgründen ist eine Erhöhung des Freibetrages von derzeit 7664 Euro nicht notwendig. Die Politik kann aber Entlastungen - je nach Finanz- und Konjunkturlage - beschließen: «Höhere steuerliche Freibeträge sind im Wege politischer Entscheidungen möglich.» Der steuerliche Grundfreibetrag stellt sicher, dass der Anteil des Einkommens, der zur Bestreitung des Lebensunterhalts absolut notwendig ist (Existenzminimum), nicht mit Steuern belastet wird. Nach der noch unverbindlichen Prognose des Finanzministeriums steigt der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger 2009 von derzeit durchschnittlich 349 auf 356 Euro monatlich, 2010 auf 364 Euro. Der Durchschnittsbetrag für Paare erhöht sich demnach von 628 auf 640 Euro im nächsten und auf 655 Euro im übernächsten Jahr.

Renten steigen

Die Anhebung der Regelsätze für ALG II und Sozialhilfe hängt von der Entwicklung der Bruttolöhne ab und ist an die Anpassung der Renten gekoppelt: Diese werden nach der Erwartung des Schätzerkreises zum 1. Juli 2009 um 2,75 Prozent, ein Jahr später um 1,80 Prozent steigen. Die vom Finanzministerium errechneten Regelsatzsteigerungen weichen zwar aus Berechnungsgründen davon ab, sind dennoch mit den Renten-Prognosen identisch. Mitte 2008 gab es für Rentner und ALG-II- Empfänger eine Anhebung um 1,1 Prozent. Der steuerliche Grundfreibetrag war mit 7664 Euro schon bisher höher als verfassungsrechtlich nötig. Dieser Puffer wurde angesichts der jüngsten Preissteigerungen nun weitgehend ausgeschöpft. Der aktuelle Existenzminimumbericht hat ein sogenanntes sächliches Existenzminimum für einen Alleinstehenden von 7656 Euro ermittelt. Der Steuerfreibetrag liegt also noch um 8 Euro darüber.

Anhebung des Grundfreibetrags

Teile der Union, aber auch Gewerkschafter fordern seit längerem eine Anhebung auf 8000 Euro. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach machte sich dafür stark: «Durch die Anhebung des Grundfreibetrages werden vor allem Niedrigverdiener entlastet.» Die OECD habe darauf hingewiesen, dass Niedrig- und Durchschnittsverdiener sowie Familien in Deutschland weniger von den Steuerentlastungen der letzten Jahre profitiert hätten als andere Gruppen. «Für Alleinerziehende sind die Abgaben im Vergleich mit dem Jahr 2000 sogar gestiegen», sagte Buntenbach. Zuvor war bekanntgeworden, dass Familien vom kommenden Jahr an stärker entlastet werden als bisher geplant. Der jährliche Steuerfreibetrag für Kinder soll dem aktuellen Bericht zufolge auf jeweils 6024 Euro erhöht werden. Er liegt damit etwas über dem Betrag von 6000 Euro, den die Bundesregierung Mitte Oktober beschlossen hatte. Im Existenzminimumbericht untersucht die Regierung alle zwei Jahre, wie sich die Kosten für Ernährung, Kleidung, Hausrat, Miete und Heizung entwickelt haben. Die Ausgaben für diesen Mindestbedarf sind nach dem Grundgesetz vor dem Zugriff des Fiskus geschützt. Für Arbeitnehmer gibt es den Grundfreibetrag von 7664 Euro. Für jeden darüber hinaus verdienten Euro ist mit steigenden Tarifen ein eigener, höherer Steuersatz fällig. Der verfassungsrechtliche Anspruch auf ein steuerfreies Existenzminimum auch der Kinder wird durch Freibeträge oder das Kindergeld umgesetzt. (dpa)

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