Mehr Entschädigung für Fluggäste?

Drei Stunden oder fünf Stunden? In der EU wird gestritten, ab wann Passagiere entschädigt werden. Das Parlament ist der Kommission zu verbraucherfreundlich
dpa |
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Drei Stunden oder fünf Stunden? In der EU wird darum gestritten, ab wann Passagiere für verspätete Flüge Geld bekommen sollen. Das Parlament ist der Kommission zu verbraucherfreundlich

Straßburg  – Flugpassagiere sollen nach dem Willen des EU-Parlaments auf Kurzstrecken schon ab drei Stunden Verspätung mit 300 Euro entschädigt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Parlament am Mittwoch in Straßburg mit großer Mehrheit verabschiedete. Die Kommission will dagegen erst ab fünf Stunden Verspätung Entschädigungen zugestehen. Jetzt müssen sich die Abgeordneten mit den EU-Regierungen auf einen Kompromiss einigen. Die Kommission ist aus Rücksicht auf Fluggesellschaften gegen zu kurze Fristen für Entschädigungszahlungen.

Luftverkehrsverbände nannten die Entscheidung des Parlaments unverantwortlich. Für Verbraucher bedeute der Entwurf vor allem teurere Flüge, sagte Klaus-Peter Siegloch, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft. Auch EU-Verkehrskommissar Siim Kallas warnte vor einem Anstieg der Ticketpreise. Er glaube nicht, dass es vor den Europawahlen im Mai zu einer Einigung komme.

Ab fünf Stunden Verspätung soll es nach dem Willen des EU-Parlaments für Mittelstreckenflüge 400 Euro und ab sieben Stunden für Langstreckenflüge 600 Euro Entschädigung geben. Die Kommission hatte deutlich längere Zeiten vorgeschlagen. Das Argument dabei: Man müsse den Airlines genügend Zeit lassen, um Pannen zu beheben. Nach den Vorschlägen der EU-Kommission würden nach Angaben des verkehrspolitischen Sprechers der Grünen, Michael Cramer, etwa 70 Prozent der Passagiere von Kurzstreckenflügen bei Verspätungen leer ausgehen.

Mit der Neuregelung der Passagierrechte soll eine Richtlinie von 2004 nachgebessert werden, die nach Meinung von Verbraucherschützern zu viele Schlupflöcher bietet. Auch zahlreiche Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus den vergangenen Jahren werden dabei berücksichtigt. Für Ärger mit den Fluggesellschaften soll in Zukunft eine Schlichtungsstelle zuständig sein. Die kümmert sich um abgesagte Flüge, beschädigtes Gepäck oder zu lange Wartezeiten, wenn der Passagier sich bei der Fluggesellschaft erfolglos beschwert hat.

In Deutschland gibt es bereits die „Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr“ (SöP), die nicht nur für Bahnreisende, sondern seit einigen Monaten auch für Fluggäste Probleme regelt. Beim Handgepäck wollen die EU-Parlamentarier einheitliche Regeln. Im Flugpreis muss mindestens eine Tasche und ein Duty-Free-Einkauf inbegriffen sein. Dies wendet sich gegen die Praxis mancher Airlines, für zusätzliches Handgepäck eine Gebühr zu berechnen. Die „No-Show-Klausel“ soll abgeschafft werden: Wer seinen Hinflug – aus welchen Gründen auch immer – nicht antritt, soll zurückfliegen dürfen. Bisher verfällt der Rückflug, wenn der Hinflug nicht angetreten wurde.

 

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