McDonald's-Beschäftigte arbeitete sich zu Tode

Im Herbst 2007 starb die Chefin einer japanischen McDonald's-Filiale an einer Gehirnblutung. Jetzt haben die Behörden anerkannt, dass der Job schuld daran war - schließlich machte die Frau monatelang 80 Überstunden.
von  Abendzeitung
Die Tragödie ereignete sich in einem französischen Schnellrestaurant
Die Tragödie ereignete sich in einem französischen Schnellrestaurant © AP

TOKIO - Im Herbst 2007 starb die Chefin einer japanischen McDonald's-Filiale an einer Gehirnblutung. Jetzt haben die Behörden anerkannt, dass der Job schuld daran war - schließlich machte die Frau monatelang 80 Überstunden.

Der Fall liegt schon zwei Jahre zurück, doch jetzt haben japanische Behörden bekannt gegeben, dass die Leiterin einer McDonald's-Filiale in einem Vorort der Hauptstadt Tokio an Überarbeitung gestorben ist. Das berichteten japanische Medien am Mittwoch. Demnach hatte die 41-Jährige, die im Herbst 2007 an einer Gehirnblutung gestorben war, vor ihrem Tod monatelang im Schnitt 80 Überstunden gemacht.

Die Frau brach während einer Schulung in einer anderen Filiale zusammen und starb drei Tage später im Krankenhaus. «Wir haben festgestellt, dass ihre Arbeit die Erkrankung verursacht hat», zitierten die Medien die Arbeitsüberwachungsbehörde. Die Filialleiterin habe schon einige Wochen vor ihrem Zusammenbruch frühe Symptome gezeigt, etwa Kopfschmerzen.

McDonald's Japan wollte sich zu dem Fall nicht äußern. Das Unternehmen sei von den Behörden bisher nicht kontaktiert worden, hieß es lediglich. Die Hinterbliebenen der 41-Jährigen hatten sich an das Amt gewandt und eine erneute Prüfung der Todesursache verlangt. Zunächst war man dort zu dem Urteil gelangt, ihr Tod hänge mit der beruflichen Belastung nicht zusammen.

Entschädigungsklage möglich

Jetzt wurde dies revidiert und der Tod als karoshi-bedingt anerkannt. Mit diesem Begriff bezeichnen Japaner den Tod durch Überarbeitung. Todesursache ist dabei meist ein durch Stress ausgelöster Herzinfarkt oder Schlaganfall. Da die zuständige Behörde den Todesfall der 41-jährigen McDonald's-Beschäftigten als Karoshi eingestuft hat, könnte den Angehörigen bei einer Klage eine Entschädigung zuerkannt werden. Im japanischen Recht ist Karoshi inzwischen als haftungspflichtige Todesart anerkannt. Das japanische Arbeitsministerium prüft Todesfälle auf Karoshi, wenn der oder die Betroffene in den sechs Monaten vor dem Tod mehr als 80 Überstunden im Monat geleistet hat. (nz)

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