Lokführer und Bahn nähern sich vor Arbeitsgericht an

Frankfurt/Main - Die Parteien feilschten am Abend über den genauen Wortlaut eines von Richterin Ursula Schmidt vorgelegten Vergleichsvorschlags. Die GDL hatte zunächst abgelehnt, dann aber eingelenkt. Sie will nun zusätzlich ausdrücklich festgeschrieben haben, dass bei der Bahn mehrere unterschiedliche Tarifverträge möglich sein könnten.
Die Bahn hätte den ursprünglichen Vorschlag nach den Worten ihres Anwalts angenommen. Die Richterin hatte angeregt, sämtliche Konfliktpunkte auch mit der konkurrierenden Gewerkschaft EVG aufzulisten, um eine Mediation oder Schlichtung vorzubereiten. Die Ergänzung wurde erneut getrennt beraten.
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Der genaue Wortlaut des Vorschlags wurde zunächst nur den Streitparteien vorgelegt. Eigentlich wollte die Deutsche Bahn mit einer Einstweiligen Verfügung den Lokführerstreik stoppen. Sie hatte dargelegt, dass sie den am Mittwoch begonnenen Streik für unverhältnismäßig hält.
Ob das Gericht im Falle einer Ablehnung des Vorschlags noch am Donnerstag entscheidet, blieb unklar. Möglicherweise könnte auch noch eine mögliche Berufung verhandelt werden. Das Landesarbeitsgericht hielt sich nach Angaben einer Sprecherin zunächst in Bereitschaft.