Lohnfortzahlung trotz Quarantäne: Ungeimpfte Beamte sollen weiter Sold bekommen

Im kommenden Monat gibt es für Ungeimpfte im Quarantänefall kein Geld mehr vom Arbeitgeber. Die Ausnahme: Staatsdiener. Warum das so ist – und wie die Ungleichheit nun (fast) beseitigt werden soll.
Lisa Marie Albrecht
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Eine Lehrerin an der Tafel. Bei Lehrern fällt der Unterschied bei der Lohnfortzahlung zwischen Beamten und Angestellten besonders ins Auge.
Eine Lehrerin an der Tafel. Bei Lehrern fällt der Unterschied bei der Lohnfortzahlung zwischen Beamten und Angestellten besonders ins Auge. © imago images/Panthermedia

München/Berlin - Der Ernstfall rückt näher: Ab dem 1. November haben ungeimpfte Arbeitnehmer, die in Corona-Quarantäne müssen, qua Gesetz keinen Anspruch mehr auf Verdienstausfall.

Das hatten die Gesundheitsminister von Bund und Ländern Mitte September entschieden. Eine solche Regelung sieht das bestehende Bundesinfektionsschutzgesetz schon vor, wenn eine Absonderung durch Impfung hätte vermieden werden können. Das Argument ist nun: Inzwischen habe man jedem ein Impfangebot machen können. Die Regelung gilt nicht für jene, die sich nicht impfen lassen können.

Deshalb bekommen ungeimpfte Beamte im Quarantänefall weiter Sold

Und noch eine andere Gruppe ist ausgenommen: Beamte. Ihnen wird in der Regel weiter Geld ausgezahlt, auch wenn sie ungeimpft sind und in Quarantäne müssen. Eine Sonderbehandlung? Zumindest ein Sonderstatus.

Die Gründe für die Ausnahme von der Quarantäne-Regelung sind rechtliche, wie der Bayerische Beamtenbund (BBB) auf AZ-Anfrage erklärt. Denn Beamte erhalten nicht wie Arbeitnehmer Entgelt, sondern eine Besoldung nach dem sogenannten Alimentationsprinzip. Der Dienstherr, hier also der Staat, ist dabei gesetzlich verpflichtet, für den Lebensunterhalt des Beamten aufzukommen – auch im Krankheitsfall.

Das Infektionsschutzgesetz und damit auch der Wegfall der Lohnersatzleistungen gelten also für Beamte schlicht nicht, so der BBB. Zwar kann auch Beamten die Besoldung gestrichen werden, aber nur, wenn sie dem Dienst "schuldhaft fernbleiben". Das Verweigern einer Impfung zählt nicht als eine solche Pflichtverletzung – weil es keine Impfpflicht gibt.

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In bestimmten Fällen droht ungeimpften Beamten ein Verlust der Bezüge

Die Ungleichbehandlung sorgt für Kritik, doch der BBB will die nicht auf sich sitzen lassen. Er könne sehr gut verstehen, dass die Ausnahme für Beamte zunächst als unfair empfunden wurde, sagt BBB-Vorsitzender Rainer Nachtigall der AZ. Geärgert habe ihn aber die "Privilegiendiskussion", die daraus entstanden sei. "Es war uns wichtig, dass wir eine Regelung finden, die zumindest annähernd gleichauf mit den Arbeitnehmern liegt."

Gemeinsam mit dem bayerischen Finanzministerium entschied man schließlich Folgendes: Wenn - neben der Nicht-Impfung - ein weiteres "risikoreiches Verhalten" hinzukommt, droht im Quarantäne-Fall ein Verlust der Beamtenbezüge. Ein solches Verhalten kann, so teilt eine Sprecherin des Finanzministeriums der AZ mit, etwa "Reisen in ein Corona-Hochrisikogebiet ohne triftigen Grund" sein. Nachtigall nennt zudem den Besuch von "Corona-Partys", auf denen keine AHA-Regeln eingehalten werden. Und: Wenn Beamte in Quarantäne ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können, zum Beispiel durch Homeoffice, kann die Besoldung ebenfalls gestrichen werden.

Inwiefern das risikoreiche Verhalten nachgewiesen werden kann, steht freilich auf einem anderen Blatt. Es bedürfte stets einer Einzelfallprüfung, so die Sprecherin. "Das ist natürlich keine hundertprozentige Gleichstellung", gibt Nachtigall zu. Dennoch hält er es "unter Beachtung der Rahmenbedingungen" für die bestmögliche Lösung.

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