"Lex China"? Höhere Hürden für Einstieg bei deutschen Firmen

Die Bundesregierung hat im Bundeskabinett die Regeln für ausländische Investoren verschärft, die Anteile an deutschen Unternehmen kaufen wollen.
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In der Vergangenheit hatte unter anderem die Übernahme des Roboterherstellers Kuka durch den chinesischen Midea-Konzern Debatten über einen möglichen Technologietransfer befeuert.
Karl-Josef Hildenbrand/Archiv/dpa In der Vergangenheit hatte unter anderem die Übernahme des Roboterherstellers Kuka durch den chinesischen Midea-Konzern Debatten über einen möglichen Technologietransfer befeuert.

Berlin - Die Bundesregierung hat im Bundeskabinett die Regeln für ausländische Investoren verschärft, die Anteile an deutschen Unternehmen kaufen wollen.

Mit einer Änderung der Außenwirtschaftsverordnung wird für sensible Bereiche die Schwelle, ab der die Bundesregierung einen Anteilserwerb durch einen Investor prüfen kann, von derzeit 25 Prozent auf zehn Prozent gesenkt. Das bezieht sich auf Investoren außerhalb der Europäischen Union - auch wenn im zuständigen Bundeswirtschaftsministerium betont wurde: "Es ist keine Lex China", sorgten zuletzt vor allem Einstiegsversuche chinesischer Investoren für Bauchschmerzen bei der Bundesregierung.

Die Regelung bezieht sich etwa auf die Bereiche Verteidigung oder kritische Infrastrukturen - und soll auch Spionageversuche abwehren. So hatte die Bundesregierung den Einstieg eines chinesischen Konzerns beim Stromnetzbetreiber 50Hertz nur mit Mühe verhindern können. Ziel ist, dass die Bundesregierung frühzeitig mitreden kann, ob legitime Sicherheitsinteressen Deutschlands betroffen sein könnten. Zunächst war von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) eine 15-Prozent-Schwelle geplant, der Wert wurde nun verschärft - er orientiert sich an Vorschlägen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

Für die Prüfverfahren kommen unter anderem folgende Bereiche in Frage: Telekommunikation, IT-Sicherheit, Kraftwerke, Stromnetze, Trinkwasser- und Lebensmittelversorgung, Zahlungsverkehr, Wertpapier- und Derivatgeschäfte, Krankenhausinformationssysteme, Luftverkehr, Schienenverkehr, See- und Binnenschifffahrt und der Softwarebereich. Auch der Medienbereich wurde in die Regelung aufgenommen, um unliebsame Propaganda zu vermeiden.

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