Leistungen können getauscht werden

Gewährt der Chef steuerfreie Extras, kann man diese auch tauschen - das kann von Vorteil sein.
von  AZ Themenredaktion / Themenredaktion
Es kann sich finanziell lohnen, z. B. das Urlaubsgeld gegen eine andere - steuerfreie - Leistung des Arbeitgebers einzutauschen.
Es kann sich finanziell lohnen, z. B. das Urlaubsgeld gegen eine andere - steuerfreie - Leistung des Arbeitgebers einzutauschen. © dpa

Es muss nicht immer eine Gehaltserhöhung sein. Auch mit Sachzuwendungen, Kindergartenzuschüssen oder der Überlassung von Smartphones oder Tablets zur privaten Nutzung können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Gutes tun.

Der Vorteil: Viele Extras sind steuer- und sozialversicherungsfrei. „Ein besonderes Augenmerk legen die Finanzämter dabei darauf, dass die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden“, erläutert Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin. „Ansonsten tritt der Spareffekt nicht ein.“ Das Kriterium zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn soll auch dann erfüllt sein, wenn eine freiwillige Leistung gegen eine andere freiwillige Leistung ausgetauscht wird. Denkbar wäre der Verzicht auf freiwillig gezahltes Urlaubs-oder Weihnachtsgeld und dafür der Erhalt von Kindergartenzuschüssen. Der Effekt: Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist ganz steuer- und sozialversicherungspflichtig, die zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlten Kita-Gebühren sind das nicht.

 

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