Leichter durch den Alltag
Die Putzfrau legalisieren. Kostet wenig und schont die Nerven, unter anderem, weil die Putzfrau dann versichert ist. Bei 150 Euro Lohn pro Monat fallen 21,51 Euro Abgaben ab, und über die Steuererklärung holt sich der Auftraggeber 20 Prozent der Gesamtausgaben, maximal 510 Euro, wieder zurück. Das Formular „Haushaltsscheck“ gibt es bei der Minijob-Zentrale, 45115 Essen oder unter www.haushaltsscheck.de. In das Formular tragen Sie die Sozialversicherungsnummer der Putzfrau ein, wenn sie keine hat, reichen auch ihr Name, das Geburtsdatum und der Geburtsort. Erteilen Sie der Minijob-Zentrale eine Einzugsermächtigung, schicken Sie sie ein, fertig. Das Verfahren funktioniert, wenn die Putzfrau mit sämtlichen Minijobs zusammen nicht über 400 Euro im Monat verdient.
Geld von der Bahn zurückfordern. Wer wegen Verzögerungen im Zugverkehr mehr als 60 Minuten zu spät ankommt, kann 25 Prozent des Fahrpreises zurückfordern. Ab 120 Minuten gibt es 50 Prozent zurück. Bei einer planmäßigen Ankunft zwischen 24 und 5 Uhr können Fahrgäste bei Verspätung Taxirechnungen über bis zu 80 Euro einreichen. Wenn Sie wegen einer Verspätung über 60 oder mehr Minuten festsitzen, haben Sie Anspruch auf ein Hotelzimmer. Lassen Sie sich die Verspätung vom Zugbegleiter oder von Mitreisenden bestätigen. Formulare gibt es beim Schaffner, im Bahnhof oder unter www.bahn.de. Die Bahn zahlt nichts bei „besonderen Umständen“ wie Hindernissen auf den Gleisen.
Die Krankenkasse wechseln. Das lohnt sich vor allem dann, wenn Sie sich für Extras bei einer anderen Kasse interessieren (wenn diese beispielsweise die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung übernimmt) oder auf eine Betragsrückerstattung spekulieren, die finanziell gut ausgestattete Kassen ihren Mitgliedern gewähren. So geht’s: Wer keinen speziellen Wahltarif hat, kann mit einer Frist von zwei Kalendermonaten kündigen, bei einer Beitragserhöhung oder einem Zusatzbeitrag mit einem Monat Frist. Die Kündigung sollte per Einschreiben losgeschickt werden. Wichtig: Die Versichertennummer und das Austrittsdatum nicht vergessen. Spätestens nach zwei Wochen kommt die Kündigungsbestätigung. Damit kann die neue Mitgliedschaft beantragt werden. Wichtig: Nicht vergessen, den Wechsel dem Arbeitgeber (beziehungsweise der Rentenkasse) mitteilen.
Die Versicherung kündigen.Viele Policen brauchen wir nicht wirklich, oder sie sind zu teuer. Die Stiftung Warentest gibt Interessenten für 16 bis 18 Euro einen individuellen Überblick günstiger Anbieter je nach den persönlichen Bedürfnissen (www.test.de/analysen). Sehen Sie in den Versicherungsvertrag, checken Sie die Kündigungsfrist. Ein Extra-Recht zur Kündigung gibt es, wenn die Gesellschaft die Beiträge erhöht, ohne dass die Leistungen ausgeweitet werden. Wichtig: Die Kündigung der alten Versicherung per Einschreiben oder Fax mit Sendebestätigung abschicken.
Pflegestufe beantragen. Schreiben Sie der Krankenkasse einen Brief: „Ich beantrage hiermit Leistungen der Pflegeversicherung und bitte um kurzfristige Begutachtung.“ Dann schickt die Kasse ein Formular, das ausgefüllt werden muss. Die Angehörigen des Antragstellers sollten zwei Wochen lang genau notieren, wann Sie bei was Hilfe brauchen und wie lange die Hilfe dauert. Auch dafür gibt’s Vordrucke bei der Kasse. Diese schickt auch einen Gutachter, der die Pflegebedürftigkeit überprüft. Bei dem Termin sollten helfende Angehörige mit dabei sein. Gegen den Bescheid der Kasse über die Einstufung können Sie vier Wochen lang Widerspruch einlegen.
Versand-Kauf widerrufen. Das geht zwei Wochen lang ab dem Erhalt der Ware. Wenn der Händler statt des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht einräumt, muss die Ware innerhalb dieser Frist abgeschickt werden. Ansonsten muss der Kunde schriftlich – also per Email, Fax oder Brief den Kauf widerrufen. Eine Begründung braucht es nicht. Wenn die Ware auf Rechnung verschickt wurde oder höchstens 40 Euro kostet, darf der Händler verlangen, dass der Kunde den Versand zahlt. Ansonsten darf die Ware ohne Porto abgeschickt werden.
Reisemängel reklamieren. Gleich am Urlaubsort sollten Sie die Mängel der Reiseleitung schriftlich anzeigen. Lassen Sie sich die schriftlich bestätigen, dass Sie sich beschwert haben. Wenn vor Ort niemand von der Reiseleitung da ist, schicken Sie eine Mail, besser noch ein Fax (Sendeprotokoll aufbewahren!). Machen Sie Fotos von den Mängeln, notieren Sie sich die Anschrift von Mitreisenden, die die Mängel später bezeugen können. Fordern Sie innerhalb eines Monats nach Ihrer Rückkehr eine finanzielle Entschädigung vom Reiseveranstalter. Bleiben Sie hartnäckig, wenn keine Reaktion kommt.
Zinsen auf die Mietkaution verdienen. Der Vermieter muss sie getrennt von seinem privaten Vermögen zu Sparbuchkonditionen anlegen. Das Konto muss den Vermerk „Treuhandkonto“ beziehungsweise „Sonderkonto Kaution“ tragen. Bitten Sie Ihren Vermieter, ein Sparbuch mit angemessener Verzinsung zu eröffnen (derzeit 1 Prozent oder mehr).
Den Stromanbieter wechseln. Sehen Sie in ihren Vertrag. Möglicherweise sind Sie in der Grundversorgung – dann sparen Sie viel, wenn Sie in einen günstigeren Tarif Ihres Anbieters wechseln. Das geht im Grundtarif mit einem Monat Kündigungsfrist, in der Regel reicht ein Telefonanruf. Noch mehr sparen Sie wahrscheinlich, wenn Sie auf check24.de oder stromtarife.de Tarife vergleichen. Fordern Sie beim Anbieter Ihrer Wahl einen Vertrag an, füllen Sie ihn aus. Den Rest organisiert der neue Anbieter. Meiden Sie Anbieter mit Vorauskasse und ohne lange Preisgarantie.
Defekte Ware reklamieren. Dafür brauchen Sie einen Kaufbeleg, also die Quittung. Bei EC-Zahlung geht auch ein Kontoauszug. Auch eine Zeugenaussage ist denkbar. Reklamieren Sie im Laden, lassen sie sich nicht an den Hersteller verweisen. Auch ein reduzierter Preis oder eine fehlende Verpackung spielen keine Rolle. Im ersten halben Jahr nach dem Kauf muss der Händler beweisen, dass die Ware in Ordnung war. Danach liegt die Beweislast beim Kunden. Besser also, Sie reklamieren sofort. Arbeits-, Material-, und Wegekosten gehen zulasten des Händlers. Er hat zwei Reparaturversuche frei, dann können Sie Ihr Geld zurückverlangen.
Erbschein beantragen. Sie benötigen ihn in vielen Fällen, um über Ihr Erbe zu verfügen. Ausnahme: Sie haben eine Kontovollmacht oder das Testament und das Protokoll des Amtsgerichts über die Testamentseröffnung. Bei einem Grundstück reicht ein notarielles Testament oder Erbvertrag. Den Erbschein gibt es in der Nachlassabteilung des Amtsgerichts.
Einen Nebenjob anmelden. Checken Sie Ihren Arbeitsvertrag und den Tarifvertrag: Steht dort nichts zu Nebenjobs, brauchen Sie Ihren Chef nicht zu fragen. Allerdings dürfen Sie sich nicht überarbeiten oder für die Konkurrenz arbeiten. Ansonsten müssen Sie einen Nebenjob schriftlich melden. Erhebt Ihr Chef innerhalb einer angemessenen Frist keine begründeten Einwände, gilt dies als Genehmigung.
Facebook sicherer machen. Wer Informationen über sich nur denen zeigen will, denen er vertraut, sollte neben seinem Bild auf das Symbol mit dem Vorhängeschloss klicken und die Liste durchgehen, die sich aufmacht. Im Zweifel auf „Freunde“ klicken, bei sensiblen Informationen auf „nur ich“. Es macht Sinn, Freundeslisten anzulegen, auch wenn es etwas mühsam ist. Über die Freundeslisten können Beiträge beispielsweise nur den Kollegen (oder ihnen gerade nicht) angezeigt werden.
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