Lebensversicherungen: BGH verhandelt über Kundenrechte
Die Rechte der Kunden von Lebensversicherungen beschäftigen heute den Bundesgerichtshof (BGH). Das Gericht prüft, ob Kunden Verträge noch Jahre später rückabwickeln können, falls sie über ihre Rechte nicht ausreichend aufgeklärt worden sind.
Karlsruhe - Im vorliegenden Fall will ein Allianz-Kunde seine Lebensversicherung nach fast zehn Jahren widerrufen. Das Verfahren könnte viele zwischen 1994 und Ende 2007 abgeschlossene Altverträge nach dem "Policenmodell" betreffen. Konkret geht es um Klauseln, die die Versicherer seit 2008 nicht mehr verwenden. Danach erlosch das Kündigungs- und Widerspruchsrecht des Kunden spätestens ein Jahr nach der ersten Prämienzahlung - und zwar auch dann, wenn er von diesem Recht gar nichts wusste.
Die Richter wollen ihr Urteil am Nachmittag verkünden. Sie erwägen offenbar eine Grundsatzentscheidung, wie in der mündlichen Verhandlung am Vormittag deutlich wurde.