Lebensversicherungen: BGH verhandelt über Kundenrechte

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft heute, ob Kunden Verträge noch Jahre später rückabwickeln können, falls sie über ihre Rechte nicht ausreichend aufgeklärt worden sind.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Die Rechte der Kunden von Lebensversicherungen beschäftigen heute den Bundesgerichtshof (BGH). Das Gericht prüft, ob Kunden Verträge noch Jahre später rückabwickeln können, falls sie über ihre Rechte nicht ausreichend aufgeklärt worden sind.

Karlsruhe - Im vorliegenden Fall will ein Allianz-Kunde seine Lebensversicherung nach fast zehn Jahren widerrufen. Das Verfahren könnte viele zwischen 1994 und Ende 2007 abgeschlossene Altverträge nach dem "Policenmodell" betreffen. Konkret geht es um Klauseln, die die Versicherer seit 2008 nicht mehr verwenden. Danach erlosch das Kündigungs- und Widerspruchsrecht des Kunden spätestens ein Jahr nach der ersten Prämienzahlung - und zwar auch dann, wenn er von diesem Recht gar nichts wusste.

Die Richter wollen ihr Urteil am Nachmittag verkünden. Sie erwägen offenbar eine Grundsatzentscheidung, wie in der mündlichen Verhandlung am Vormittag deutlich wurde.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.