Lebensversicherung: Das ändert sich 2015

Lebensversicherer haben scharenweise Probleme, die versprochene Rendite zu erwirtschaften. Die Folge: 2015 sinkt der Garantiezins. Wer davon betroffen ist.
von  Fritz Himmel/ biallo.de
Lebensversicherung: Ab Januar 2015 wird die Rendite niedriger und die Zinsen sinken.
Lebensversicherung: Ab Januar 2015 wird die Rendite niedriger und die Zinsen sinken. © dpa

München - Zum 1. Januar 2015 senkt die Bundesregierung den Garantiezins für Neuverträge bei Lebens- und privaten Rentenversicherungen. Damit schmilzt der Zins von 1,75 auf 1,25 Prozent. Das Ziel ist, den Lebensversicherungsgesellschaften mehr Stabilität zu verleihen. „Die Erträge der Versicherer werden bei gleichbleibend niedrigen Kapitalmarktzinsen in den kommenden Jahren abnehmen“, erklärt das Finanzministerium.

Die Folgen für die Kunden

Sollten Sie Altkunde sein, betreffen Sie die Änderungen nicht. Im Gegenteil: Wer einen alten Vertrag mit einer hohen Verzinsung von beispielsweise vier Prozent hat, sollte seinen Vertrag nicht vor Ablauf kündigen. Lediglich für Neukunden wirkt sich die Absenkung negativ aus. Verzinst wird dabei nicht der gesamte Betrag, sondern bloß der Sparanteil. Gemeint sind die Beiträge abzüglich aller anfallenden Kosten.

Wie sieht es mit den Bewertungsreserven aus?

Eine Versicherung legt meist in verschiedene Arten von Kapitalanlagen an. Das fängt bei Staatsanleihen an und endet bei Aktien. Die Neuregelung betrifft den Umgang mit den Bewertungsreserven in puncto festverzinsliche Wertpapiere. Die Versicherer dürfen Bewertungsreserven aus festverzinslichen Papieren künftig nur noch in dem Maße ausschütten, wie Garantiezusagen für die restlichen Versicherten auch sicher sind. Die Beteiligung an Bewertungsreserven aus Immobilien und Aktien bleibt unberührt.

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In welchem Umfang ausscheidende Kunden künftig noch an diesen Reserven beteiligt werden, wird über den sogenannten Sicherungsbedarf ermittelt. Hier handelt es sich um jenen Betrag, der nötig ist, um die Finanzierung der vereinbarten Garantien auch in einer längerfristigen Niedrigzinsphase stemmen zu können. Diese Neuregelung der Beteiligung an den Bewertungsreserven müssen alle Versicherungsgesellschaften umsetzen, schließlich trifft das geringe Zinsniveau jeden.

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