Landgericht verhandelt einstweilige Verfügung gegen Fahrdienst Uber

Der Streit um den Fahrdienst Uber in Deutschland ist in eine neue Runde gegangen. Das Landgericht Frankfurt verhandelte am Dienstag über die erlassene einstweilige Verfügung gegen das kalifornische Unternehmen.
dpa |
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Frankfurt/Main - Die Genossenschaft Taxi Deutschland hatte erwirkt, dass es Uber untersagt ist, über seinen Dienst UberPop in Deutschland Fahrgäste an private Fahrer zu vermitteln. Bei Zuwiderhandlung drohen 250 000 Euro Ordnungsgeld pro Fahrt. Uber wollte seine Dienste weiter anbieten.

Das kalifornische Unternehmen bietet über eine Smartphone-App Fahrdienste an, auch von privaten Fahrern. Das Taxigewerbe beklagt Wettbewerbsverzerrung, weil die angeheuerten privaten Fahrer keine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz haben und auch sonst nicht die teils kostenintensiven Auflagen des Taxigewerbes erfüllen.

Das Landgericht hatte seine ursprüngliche Entscheidung wegen Dringlichkeit in Abwesenheit von Uber getroffen. Das Internet-Start-up legte Widerspruch ein. Ob das Gericht noch am Dienstag zu einem abschließenden Ergebnis kommt, war zunächst offen.

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