Lästig, aber lukrativ

MÜNCHEN - Wer’s richtig macht, kann mit der Steuererklärung viel Geld vom Fiskus zurückholen. Bei der AZ-Telefonaktion gaben die Experten der Lohnsteuerhilfe Bayern wertvolle Tipps. Eine Auswahl.
Es ist eine lästige Pflichtübung – aber sie bringt was ein: Millionen Deutsche brüten derzeit über ihrer Steuererklärung 2008. Die AZ-Leser konnten sich dafür bei einer Telefonaktion Tipps holen – von Experten der Lohnsteuerhilfe Bayern. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Gerda R., München: Ich habe 2008 durchgehend gearbeitet und nur Arbeitslohn bezogen. Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Wer nur Arbeitslohn erhält, muss keine Erklärung abgeben. Verpflichtet dazu sind sie, wenn Sie noch andere Einkünfte haben – etwa Mieteinnahmen oder Zinsen über dem Sparerfreibetrag. Oder wenn ein Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte steht. Auch wenn Sie keine Erklärung abgeben müssen – lohnen kann es sich trotzdem. Sie können sich damit die zu viel bezahlte Steuer zurückholen.
Lise M., München: Ich habe monatlich 1230 Euro Rente. Hinzu kommen 2000 Euro Zinsen im Jahr. Bin ich steuerpflichtig?
Von Ihrer Rente müssen Sie 50 Prozent versteuern. Von den Zinsen ist der Teil steuerpflichtig, der über dem Sparerfreibetrag von 801 Euro liegt. Abziehen können Sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Ihr zu versteuerndes jährliches Einkommen liegt daher unter dem Grundfreibetrag von 7664 Euro. Sie sind nicht steuerpflichtig.
Bernd H., Nürnberg: Muss ich den 400 Euro Job meiner Ehefrau bei meiner Steuererklärung angeben?
Bei geringfügig Beschäftigten führt der Arbeitgeber Lohnsteuer und die Sozialabgaben pauschal ab. Die 400 Euro haben bei der Steuererklärung keine Auswirkung. Sie können aber keine Fahrt- oder andere Kosten gegenrechnen.
Dieter F., Fürth: Ich fahre in Fahrgemeinschaft zur Arbeit. Kann ich das absetzen?
Ja, das geht. In der Anlage N sind jedoch die Fahrten einzeln einzutragen. Es gibt ein Feld für Fahrten mit dem eigenen Auto und eines für Fahrten als Mitfahrer. Fahrten mit dem eigenen PWK sind uneingeschränkt absetzbar. Für Mitfahrten gibt es einen Höchstbetrag von jährlich 4500 Euro.
Thomas L., Germering: Meine Bank hat für 2008 Kapitalertragsteuer einbehalten. Bekomme ich das zurück?
Sie müssen mit der Steuererklärung eine Anlage KAP einreichen. Wenn Ihre Guthabenszinsen insgesamt den Sparerfreibetrag von 801 Euro (Singles) oder 1602 Euro (Ehepaare) nicht überschreiten, bekommen Sie Beträge erstattet.
Herbert S., München: Ich bin pensioniert. Kann ich Mietnebenkosten geltend machen?
Sie können 20 Prozent der Kosten für Hausmeister, Hausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst und Straßenreinigung absetzen. Erforderlich ist eine detaillierte Nebenkostenabrechnung des Vermieters.