Kommentar: Ein Signal an alle Möchtegern-Schlägerbubis
Hohe Haftstrafen für die drei Schweizer Schläger. Die Reaktionen auf das Urteil reichen von "zu mild" bis "zu hart". Welches Strafmaß kann gerecht sein für eine brutale, sinnlose Gewaltorgie? Ein Kommentar.
Eine Orgie blinder Gewalt, ein sinnloser Exzess auf moralisch niedrigster Ebene, ein „Amoklauf ohne Waffen“, bei dem es nur Glück war, dass kein Mensch sterben musste. Welche Strafe kann dafür gerecht sein? Die drei Schweizer Schläger jedenfalls müssen für sieben, knapp fünf und knapp drei Jahre ins Gefängnis.
Gerecht, verständlich, angemessen? Sicher, das Gericht blieb unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und der Höchststrafe von zehn Jahren. Das mag für viele unverständlich, für Opfer vielleicht unerträglich sein. Und doch werden diese Urteile der Tat, werden sie den (spät geständigen) Tätern und dem Auftrag des Jugendstrafrechts gerecht. Dieses kennt nicht Vergeltung und Rache, sondern Erziehung und Besserung.
Deutsche Gerichte, die deutsche Öffentlichkeit sehen sich einer neuen Intensität bei Gewalttaten gegenüber: dem blindwütigen Zuschlagen, dem hemmungslosen Frustabbau, dessen zufälliges Opfer jeder werden kann. Aber man muss dann nicht nach jedem neuen Fall die reflexartige Forderung nach einem höheren Strafrahmen stellen. Es reicht, wenn der bestehende angemessen angewendet wird - so weich wie möglich und so hart wie nötig. Das Münchner Landgericht hat dies getan. Und damit auch ein deutliches Signal an alle Möchtegern-Schlägerbubis gesendet. Die Gesellschaft ist nicht bereit, ihre sinnlose Gewalt zu tolerieren.
Stephan Kabosch
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